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Kommunalparlamente werden am 13. September 2026 gewählt

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 19.05.2025 den Termin für die Kommunalwahlen im Jahr 2026 festgelegt.

Am Sonntag, 13. September 2026 finden in Niedersachsen in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr die allgemeinen Neuwahlen der Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie der Kreistage und der Regionsversammlung statt. Gleichzeitig werden auch die Stadtbezirksräte und die Ortsräte neu gewählt.

An demselben Tag können auch Direktwahlen in den Kommunen stattfinden, wenn die jeweilige Vertretung diesen Tag als Tag der Direktwahl beschließt. Direktwahlen sind dann erforderlich, wenn die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (HVB) im Oktober 2026 endet.

Die Amtszeit der HVB wurde Anfang des Jahres 2025 auf acht Jahre verlängert.


Wahlbeteiligungsanzeigen

Die Teilnahme an den Kommunalwahlen am 13. September 2026 der nicht unter Nr. 1 der Bekanntmachung des Niedersächsichen Landeswahlleiters vom 30.07.2025 aufgeführten Parteien ist spätestens am 90. Tag vor der Wahl (15.06.2026) anzuzeigen. Andernfalls ist die Einreichung von Parteiwahlvorschlägen ausgeschlossen.


Der Wahlanzeige sind die schriftliche Satzung, das schriftliche Programm der Partei und der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestimmt, so ist ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Bundesvorstand beizufügen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Wahlanzeige einschließlich der notwendigen Unterlagen hier fristgerecht und gemäß § 52a des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG)
im Original vorliegen muss. Eine Wahlanzeige per Telefax oder E-Mail ist nicht ausreichend.



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