Niedersächsischer Landeswahlleiter

Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems

Kommunalwahlen 2026


Allgemeines


Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger für mehr als zweitausend Kommunalvertretungen (Abgeordnete für die Regionsversammlung, die Kreistage, die Samtgemeinderäte, die Räte der Städte und Gemeinden) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. In Gemeinden mit Ortschaften oder Stadtbezirken werden zusätzlich die Mitglieder der Ortsräte bzw. der Stadtbezirksräte gewählt.

Die Wahlräume sind am Wahltag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Die zugelassenen Wahlvorschläge und die Namen der Bewerberinnen und Bewerber werden etwa sechs Wochen vor dem Wahltag öffentlich bekannt gemacht.

In vielen Kommunen werden die Wählerinnen und Wähler am 13. September 2026 zusätzlich zur Wahl der kommunalen Vertretungen zur Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten aufgerufen. Hierzu zählen die hauptamtlichen (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister und die Landrätinnen und Landräte sowie die Regionspräsidentin oder den Regionspräsidenten der Region Hannover. Entsprechende Direktwahlen finden jedoch nur in den Kommunen statt, in den die Amtszeit der aktuellen Amtsinhaberin oder des aktuellen Amtsinhabers zum 31. Oktober 2026 endet. Durch die 2025 beschlossene Verlängerung der Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten auf acht Jahre läuft ihre Amtszeit künftig nicht mehr automatisch parallel zur fünfjährigen Wahlzeit der Räte und Kreistage.

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