Zusammen gegen Manipulation bei Wahlen
Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation
Anzunehmende Szenarien sind z. B. Angriffe auf E-Mail-Accounts oder Internetseiten, Weiterleitung auf gefälschte und mit Schadcode versehene Internetseiten, Kontaktanfragen über soziale Medien, Wiedergabe verfälschter Zitate in den sozialen Medien sowie Reaktionen, Posts oder Re-Posts durch Fake-Accounts. Im Kontext hybrider Bedrohungen sind auch technologische Angriffe auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS), z. B. Cyberangriffe auf Stromnetze, Wasserversorgung, Verkehrsnetze oder Lebensmittelunternehmen möglich. Solche Angriffe können auch dazu dienen, im Rahmen einer hybriden Vorgehensweise das gesellschaftliche Zusammenleben zu destabilisieren.
Der Niedersächsische Verfassungsschutz hat eine zentrale Anlaufstelle („SPoC Hybrid“) geschaffen. Über diese Stelle werden künftig Informationen zu hybriden Bedrohungen gebündelt und die Bürgerinnen und Bürger sowie die Politik aufgeklärt. Weitere Informationen zur Desinformation bei der Bundestagswahl sind auf der Homepage des Niedersächsischen Verfassungsschutzes zu finden.
Die Gewährleistung und damit auch die sichere Durchführung parlamentarischer Wahlen ist für unsere Demokratie von überaus hoher Bedeutung. Grundbedingungen für das Vertrauen der Bevölkerung in die Wahlorganisation und die Akzeptanz des Wahlergebnisses sind die Neutralität der Wahlorgane sowie der verfassungsrechtlich gewährleistete Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Alle wesentlichen Schritte der Wahl sind öffentlich überprüfbar.
Wahlen sind das Kernstück der Demokratie und als solches besonders schützenswert. Insbesondere müssen Wahlen vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten geschützt werden. Wahlen sind häufig Anlass für verstärkte illegitime Aktivitäten fremder Staaten, um das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger zu beeinflussen. Bestimmte, oftmals autokratische Staaten versuchen gezielt, die Legitimität unserer Wahlen in Zweifel zu ziehen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und Institutionen zu schwächen. Diesen Bedrohungen muss entschlossen entgegengetreten werden.
Adressaten hybrider Bedrohungen sind alle Menschen, die in einem Staat leben, denn hybride Bedrohungen zielen darauf ab, die Haltung und den Willen einer Bevölkerung im Sinne des ausländischen Staates zu beeinflussen. Hybride Bedrohungen sollen eine kognitive und kommunikative Wirkung bei den Adressaten erzeugen, um die staatliche Handlungsfähigkeit einzuschränken, den politische Entscheidungswillen zu lähmen und demokratische Prozesse und rechtsstaatliche Institutionen zu schwächen.
Hybride Bedrohungen betreffen alle politischen und gesellschaftlichen Ebenen. Dabei können verschiedene Mittel kombiniert werden (zum Beispiel diplomatische, militärische, wirtschaftliche oder technologische), sodass eine koordinierte Kampagne entsteht. Mitunter ist es schwierig, einzelne Ereignisse als Teil einer größeren Kampagne zu erkennen und so rechtzeitig zu reagieren.
Zu den eingesetzten Instrumenten gehören beispielsweise Desinformation, Cyberangriffe auf staatliche Stellen und Unternehmen, Spionage, wirtschaftliche Einflussnahme, zum Beispiel durch gezielte Investition in Schlüsselindustrien, und Sabotage auch von Kritischen Infrastrukturen.
Die Absender von Desinformation setzen darauf, die Empfänger zu täuschen und dazu zu verleiten, falsche und irreführende Informationen weiterzuverbreiten. Desinformation wird von nicht-staatlichen Akteuren aus dem In- und Ausland sowie von ausländischen staatlichen oder staatsnahen Akteuren aus unterschiedlichen Motivationen heraus eingesetzt.
Wird Desinformation von einem fremden Staat verbreitet, um dadurch illegitim Einfluss auf einen anderen Staat (oder auch einen Staatenverbund) auszuüben, handelt es sich um eine hybride Bedrohung. Beabsichtigt wird eine Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung, Verschleierung und Ablenkung von eigenen Aktivitäten, Emotionalisierung von kontroversen Debatten, Verstärkung gesellschaftlicher Spannungen und/oder das Schüren von Misstrauen in staatliche Institutionen und Regierungshandeln, mit dem Ziel der Stärkung der eigenen Position und Durchsetzung eigener Interessen.
Einige ausländische Regierungen nutzen schon seit Jahren ihre staatlichen Medien, um Desinformation zu verbreiten, auch in Deutschland. Staatsnahe Medienhäuser berichten nicht unabhängig journalistisch, sondern werden vom jeweiligen Staat kontrolliert und auch unmittelbar für Desinformationsaktivitäten genutzt.
Die weltweite digitale Vernetzung erleichtert es fremden Staaten, Desinformation schnell und gezielt zu verbreiten. Beispielsweise werden aus politischen Motiven Informationen manipuliert oder aus dem Kontext gerissen, um öffentliche Debatten zu beeinflussen. Gerade aufgrund der Funktionsweise Sozialer Medien, die auf dem Teilen und Verbreiten von Informationen aufbaut, können sich falsche und irreführende Informationen schnell weiterverbreiten und sehr viele Menschen erreichen.
Besonders problematisch sind ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen im Informationsraum. Bei diesen staatlich orchestrierten Kampagnen im Internet platzieren und verbreiten mehrere Akteure koordiniert und auf unterschiedlichen Kanälen dieselben Falschinformationen. Mit technischen Hilfsmitteln wird bei diesen Kampagnen zusätzlich künstlich Reichweite erzeugt und Glaubwürdigkeit vorgetäuscht. So werden zum Beispiel Webseiten von Zeitungen unrechtmäßig kopiert, Fake Accounts in Sozialen Medien erstellt und sogenannte Bots für die automatisierte Verbreitung der Inhalte und die Manipulation von Empfehlungsalgorithmen genutzt.
Zudem ist es mit Hilfe Künstlicher Intelligenz ohne große Hürden möglich, gefälschte Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen (sogenannte Deepfakes) zu erstellen und beispielsweise Politikerinnen und Politiker oder Journalistinnen und Journalisten Dinge sagen zu lassen, die sie so nie ausgesprochen haben. Auch auf diese Weise können fremde Staaten mit manipulierten Informationen auf unseren politischen Diskurs einwirken.
Im Kontext der Bundestagswahl ist unter anderem mit einer Zunahme ausländischer Desinformation in Deutschland zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass andere Staaten versuchen werden, illegitim Einfluss auf die öffentliche Debatte und die politische Willensbildung zu nehmen. Bereits seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 beobachtet die Bundesregierung ein erhöhtes Aufkommen von Desinformation durch russische offizielle Stellen, staatliche und staatsnahe Medien sowie Kreml-nahe Accounts in Sozialen Medien.
Derzeit sind keine konkreten Cyberangriffe bekannt, die sich gezielt gegen die Bundestagswahl richten. Allerdings hat sich in den vergangenen Jahren weltweit gezeigt, dass im Vorfeld von Wahlen ein breites Spektrum an Cyberangriffen zu beobachten ist. Dazu gehören sogenannte Hack-and-Leak-Kampagnen gegen Parteien, bei denen persönliche Daten, E-Mails und Dokumente gestohlen und dann – teilweise manipuliert – veröffentlicht wurden. Hinzu kamen Angriffsversuche auf Webseiten und Server, die Wählerdaten enthielten oder Informationen zur Wahl zur Verfügung stellten. Politisch motivierter Hacktivismus hat seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auch in Deutschland zugenommen und kann mit Überlastungsangriffen auf Webseiten oder Veranstaltungen von Parteien einhergehen. Die genannten Cyberangriffe entfalten vor allem im Informationsumfeld ihre Wirkung und können den engeren Wahlprozess der Urnen- beziehungsweise Briefwahl nicht beeinflussen.
Die vielen aktuellen Beispiele legen nahe, dass vor allem Russland versuchen könnte, vorrangig mittels Manipulationskampagnen im Informationsraum illegitim Einfluss auf die politische Meinungsbildung im Vorfeld der Bundestagswahl in Deutschland zu nehmen. Die Bundesregierung behält jedoch auch andere Staaten genau im Blick.
Auch mittels Cyberangriffen können fremde Staaten Desinformationsaktivitäten vorbereiten und unterstützen. So müssen sogenannte Hack-and-Leak-Operationen einkalkuliert werden, also Veröffentlichungen von gestohlenen Daten und Informationen aus dem politischen Umfeld. Solche Veröffentlichungen können auch gefälschte oder manipulierte Daten beinhalten, um insbesondere Personen oder Parteien zu diskreditieren. Es ist ebenfalls damit zu rechnen, dass versucht werden könnte, Zugang zu Social Media Accounts beziehungsweise Webseiten von Personen, Parteien, Medienunternehmen oder Behörden zu erlangen, um diese zu kapern und hierüber Desinformation oder Propaganda zu verbreiten.
Im Hinblick auf die Bundestagswahl in Deutschland ist Desinformation zum Nachteil von Parteien sowie Politikerinnen und Politikern denkbar. Das Ziel der Angriffe besteht aber nicht nur darin, dass Wahlen zugunsten einer bestimmten Partei beeinflusst werden sollen. Vielmehr geht es oftmals darum, das Vertrauen in die Legitimität des Wahlprozesses und der Wahlergebnisse – und damit letztlich in die Demokratie an sich – zu untergraben. In Bezug auf die Bundestagswahl könnte durch fremde Staaten die Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen betrieben, beauftragt oder verstärkt werden, die darauf abzielen, die Integrität der Wahl und die Korrektheit der Wahlergebnisse in Frage zu stellen.
Unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) koordiniert die Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen (AG Hybrid) den strategischen Umgang der Bundesregierung mit hybriden Bedrohungen. Als „Arbeitsmuskel“ der AG Hybrid dient die ressort- und behördenübergreifende Task Force gegen Desinformation und weitere hybride Bedrohungen. Im Mittelpunkt der Arbeit der Task Force stehen vor allem Maßnahmen zur Identifizierung von Narrativen, zur Stärkung der proaktiven, faktenbasierten Kommunikation und zur Erhöhung der gesellschaftlichen Resilienz gegen Bedrohungen aus dem Informationsraum.
Das BMI koordiniert den Schutz der Bundestagswahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation. Im Rahmen der vom BMI geleiteten Task Force findet ein enger ressort- und behördenübergreifender Austausch statt. Dabei stimmt sich das BMI intensiv und kontinuierlich insbesondere mit den Sicherheitsbehörden, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundespresseamt (BPA) über die Bedrohungslage und die jeweiligen Maßnahmen zum Schutz der Bundestagswahl ab. Die Behörden tauschen ihre Erkenntnisse aus und reagieren entsprechend. Auf diese Weise können potenzielle Einflussnahmeaktivitäten fremder Staaten auf die Bundestagswahl konsequent erkannt und abgewehrt werden. Eine intensive Abstimmung erfolgt zudem mit dem Büro der Bundeswahlleiterin und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), die verschiedene Informationsangebote zur Bundestagswahl bereitstellt.
Die Bundeswahlleiterin ist die offizielle und überparteiliche Quelle für Informationen rund um das Wahlverfahren. Sie ist für das Erkennen und Bekämpfen von Desinformation zuständig, wenn die Information ihren Aufgabenbereich oder das Wahlverfahren allgemein betrifft. Ihr Team beobachtet die Lage in den Medien, um Desinformation zu erkennen und ihr zu begegnen. Dazu gehört auch die aktive Richtigstellung von falschen oder irreführenden Aussagen, die beispielsweise in den Sozialen Medien über den Ablauf der Bundestagswahl in Deutschland verbreitet werden.
Außerdem arbeitet die Bundeswahlleiterin mit der BpB zusammen, die ein sehr breites Spektrum an Informationen zu allen politischen Themen bietet und verschiedene Informationsangebote zur Bundestagswahl bereitstellt. Über ihre Social Media Accounts wird die BpB die Bundestagswahl in unterschiedlichen Formaten aufgreifen und diskutieren. Zudem können sich Nutzerinnen und Nutzer über den Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl informieren. Die Rolle und Gefahren von Desinformation bei der Bundestagswahl werden in ausgewählten Maßnahmen und Angeboten der BpB thematisiert.
Die Stimmabgabe findet sowohl in den Wahllokalen als auch per Briefwahl ausschließlich mit amtlichen Stimmzetteln statt. Wahlgeräte oder Online-Wahlverfahren, die in anderen Staaten wie zum Beispiel den USA zum Einsatz kommen und Ziel von Cyberangriffen sein könnten, werden in Deutschland nicht genutzt.
Sowohl die Stimmabgabe im Wahllokal als auch die Übersendung von Briefwahlunterlagen wird im Wählerregister vermerkt, so dass jede Wählerin und jeder Wähler nur einmal abstimmen kann. Wahlbetrug ist strafbar. Die in den Wahllokalen und die per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden von ehrenamtlichen Wahlhelfenden aus der Wählerschaft öffentlich und für alle kontrollierbar ausgezählt.
Bei der Ergebnisermittlung erfolgen nur die Schnellmeldungen für das vorläufige Endergebnis am Wahlabend auch in elektronischer Form. Der Schutz dieser sensiblen Daten wird durch eine angemessene Informationssicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik sichergestellt. Um eine korrekte und zeitgerechte Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses bei bundesweiten Wahlen zu gewährleisten und den Gefährdungen im Cyberraum zu begegnen, hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe des BSI gemeinsam mit dem Länder-Kern-Team, den Landeswahlleitungen und der Bundeswahlleitung bereits im Dezember 2022 ein IT-Grundschutz-Profil zur Informationssicherheit bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses bundesweiter parlamentarischer Wahlen (Informationssicherheit bei Schnellmeldungen) erarbeitet und vor der Bundestagswahl 2025 aktualisiert.
Das endgültige Wahlergebnis wird anhand der Niederschriften der Wahlvorstände in den Urnen- und Briefwahlbezirken durch die Kreis- und Landeswahlausschüsse und anschließend durch den Bundeswahlausschuss ermittelt. Eine Beeinflussung des endgültigen amtlichen Ergebnisses der Wahl durch Cyberangriffe ist technisch ausgeschlossen. Bei berechtigten Zweifeln besteht die Möglichkeit der Nachzählung der Ergebnisse in Wahlbezirken.
Falsche oder irreführende Nachrichten, Bilder oder Videos werden von Privatpersonen oft nicht böswillig verbreitet. Im Zweifel führen solche Meldungen aber dazu, dass Verunsicherung geschürt oder Panik verbreitet wird. Je emotionaler oder dramatischer eine Meldung ist, umso häufiger wird sie verbreitet. Deshalb ist es wichtig, sich nicht daran zu beteiligen und Ruhe zu bewahren. Leiten Sie Inhalte daher nicht ungeprüft weiter. Teilen Sie keine Inhalte, die Ihnen zweifelhaft erscheinen. Dies ist gerade vor Wahlen besonders wichtig.
Quellen und Absender der Nachricht prüfen
Es hilft immer, fragliche Nachrichten mit mindestens zwei weiteren Quellen zu vergleichen. Die aktuelle Nachrichtenlage bilden die Nachrichtensender und Tages- und Wochenzeitungen ab. Informieren Sie sich zudem auf den offiziellen Webseiten und Social Media Accounts der Institutionen. Prüfen Sie immer, wer das Video beziehungsweise das Bild oder die Nachricht veröffentlicht hat. Ist er oder sie der Urheber des Materials oder wurde es bereits mehrfach weitergeleitet? Die Angabe eines Klarnamens kann ein Indiz für die Echtheit eines Accounts sein. Auch mögliche Angaben der Plattformbetreiber zur Unabhängigkeit oder Regierungsnähe einzelner Accounts können eine Entscheidungshilfe darstellen. Halten Sie sich in den Sozialen Medien an die verifizierten Accounts der offiziellen Stellen und Institutionen. Sehen Sie sich bei Webseiten das Impressum an. Es sollte eine für die Inhalte verantwortliche Person und eine vollständige Anschrift umfassen, nicht nur zum Beispiel eine anonyme E-Mail-Adresse.
Faktenchecks nutzen
Zahlreiche Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien greifen kursierende Meldungen und Behauptungen auf und unterziehen sie einer Überprüfung, um über Falschinformationen aufzuklären und sie richtigzustellen.
FAQ Schutz der Bundestagswahl 2025.pdf
(PDF, 0,28 MB)
Kurzfassung -Zusammen gegen Manipulation; Schutz der Bundestagswahl.pdf
(PDF, 0,14 MB)
Handreichung leichte Sprache - Zusammen gegen Falsch-Informationen.pdf
(PDF, 0,15 MB)
Unter den nachfolgenden Links finden Sie aktuelle Informationen zu Desinformation bei der Bundestagswahl 2025.