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Niedersächsische Landeswahlleitung

Als Wahlorgan auf Landesebene obliegt dem Landeswahlleiter die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisermittlung der Wahlen zum Niedersächsischen Landtag, zum Deutschen Bundestag sowie zum Europäischen Parlament. Dabei obliegen ihm wichtige Koordinierungs- und Kontrollfunktionen.

Als Cheforganisator der Wahlen stellt er eine einheitliche Rechtsanwendung der landesweit mit der Wahlorganisation befassten Stellen sicher und prüft, ob bei der Wahl die Vorschriften der jeweiligen Wahlgesetze beachtet werden. Er ist Vorsitzender des Landeswahlausschusses und im Wahlprüfungsverfahren beteiligt. Zudem ist er der erste Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Wahlen in Niedersachsen. Bei der Durchführung der Kommunalwahlen nimmt der Landeswahlleiter ebenfalls zentrale Aufgaben wahr und er ist Landesabstimmungsleiter. In dieser Funktion trägt er die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.

Aufgaben des Landeswahlleiters

Zu den Aufgaben des Landeswahlleiters gehören unter anderem:

  • Bildung der Landeswahlausschüsse für die Landtags-, Bundestags- und Europawahlen,Vorsitz in den Landeswahlausschüssen,
  • Erlass von Runderlassen und Anordnungen zur Gewährleistung eines landesweit einheitlichen Wahlablaufes, Beratung und Unterstützung der kommunalen Wahlorganisation, insbesondere der Kreiswahlleitungen bei deren Aufgabenerfüllung,
  • Beratung der Parteien, Wählergruppen und Initiatoren von Volksinitiativen
  • enge Kooperation mit der Bundeswahlleitung bei bundesweiten Wahlen,
  • Vorprüfung von Wahlanzeigen und Wahlvorschlägen,
  • Entgegennahme und Prüfung der Beschwerden gegen die Entscheidung der Kreiswahlausschüsse,
  • Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
  • Festlegung der Reihenfolge der zugelassenen Landeslisten und der Namen der ersten fünf bzw. zehn Bewerber jeder Liste auf den Stimmzetteln,
  • Kontrolle der Entscheidungen des Landeswahlausschusses über die Zulassung von Landeslisten mit dem Recht der Beschwerde an den Bundeswahlausschuss bei Europa- und Bundestagswahlen,
  • Ermittlung und Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse im Land,
  • Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse im Land, Benachrichtigung der als vorläufig festgestellten Bewerberinnen bzw. Bewerber mit dem Hinweis auf das Erfordernis der abschließenden Feststellung ihrer Wahl durch den Bundeswahlausschuss,
  • Festlegung der Reihenfolge der zugelassenen Landeslisten und der Namen der ersten fünf bzw. zehn Bewerber jeder Liste auf den Stimmzetteln
  • Berufung der Listennachfolgerinnen und -nachfolgern bei Bundestags- und Landtagswahlen.

Die Tätigkeit des Landeswahlleiters ist ein sogenanntes Nebenamt. Die Person, die diese Funktion übernimmt, hat meist eine leitende Position im öffentlichen Dienst, beispielsweise als Präsidentin oder Präsident einer Landesstatistikbehörde oder einer anderen Behörde. Die Aufgabe wird also zusätzlich zu deren Hauptamt übernommen und nicht als eigenständige berufliche Tätigkeit ausgeübt. Der amtierende Landeswahlleiter Markus Steinmetz ist in der Kommunalabteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Leiter des Referats für Kommunalverfassungsrecht, Wahlen und Datenschutz.

Der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter werden auf unbestimmte Zeit durch das für das Landeswahlrecht zuständige Ministerium berufen. Ihr Amt üben sie unabhängig und politisch neutral aus. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der Landeswahlleiter – ebenso wie die übrigen Wahlorgane – daher nicht an Weisungen, sondern ausschließlich an die gesetzlichen Regelungen, insbesondere der jeweiligen Wahlgesetze, gebunden.






Niedersächsische Landeswahlleiter

Landeswahlleiter: Markus Steinmetz

Stellvertretender Landeswahlleiter: Martin Leuschner


Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landeswahlleiters

Dienststelle / Postanschrift

Niedersächsischer Landeswahlleiter
- Geschäftsstelle -
Schiffgraben 12
30159 Hannover

Erreichbarkeiten

Tel: 0511 / 120-4792 oder 4788
Fax: 0511 / 120-4789

Kontaktaufnahme per E-Mail: landeswahlleitung@mi.niedersachsen.de



Bildrechte: LWL

Markus Steinmetz, Niedersächsischer Landeswahlleiter

Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landeswahlleiters

Dienststelle / Postanschrift

Niedersächsischer Landeswahlleiter
- Geschäftsstelle -
Schiffgraben 12
30159 Hannover

Erreichbarkeiten

Tel: 0511 / 120-4792 oder 4788
Fax: 0511 / 120-4789

Kontaktaufnahme per E-Mail: landeswahlleitung@mi.niedersachsen.de

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