Artikel-Informationen
erstellt am:
15.11.2007
zuletzt aktualisiert am:
12.04.2010
Im Anschluss an eine öffentliche Sitzung des Niedersächsischen Landeswahlausschusses teilte heute der Niedersächsische Landeswahlleiter Karl-Ludwig Strelen in Hannover mit, dass sich bei der Landtagswahl am 27. Januar 2008 insgesamt 20 Parteien dem Votum der rd. 6,1 Millionen Wahlberechtigten stellen können.
Der Landeswahlleiter wies darauf hin, dass der Landeswahlausschuss nach seinem gesetzlichen Auftrag lediglich die formalen Kriterien des Parteibegriffs zu prüfen hatte. Mit dem Inhalt der politischen Zielsetzung der einzelnen Vereinigungen setze sich der Landeswahlausschuss nicht auseinander.
Neben den fünf im Niedersächsischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien CDU, SPD, FDP, GRÜNE und DIE LINKE. Niedersachsen hat der Landeswahlausschuss in seiner heutigen Sitzung folgende 15 weitere Vereinigungen als Parteien anerkannt:
Parteiname ( Kurzbezeichnung)
Damit können von 20 Parteien Wahlvorschläge bis zum 22.11.2007, 18.00 Uhr, bei den Wahlleiterinnen und Wahlleitern eingereicht werden. Über deren Zulassung entscheiden die Wahlausschüsse bis spätestens 30.11.2007.
Der Landeswahlausschuss trifft seine Entscheidung über die Zulassung der Landeswahlvorschläge in öffentlicher Sitzung am 28.11.2007, 11.00 Uhr, im Dienstgebäude des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, 30169 Hannover, Lavesallee 6.
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.11.2007
zuletzt aktualisiert am:
12.04.2010