Artikel-Informationen
erstellt am:
26.11.2007
zuletzt aktualisiert am:
12.04.2010
HANNOVER. Der Niedersächsische Landeswahlleiter Karl-Ludwig Strelen hat den Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Jürgen Gansäuer und den Ministerpräsidenten Christian Wulff informiert, dass ihm die Durchführung einer Volksinitiative in der vom Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetz vorgeschriebenen Weise angezeigt worden ist.
Die Initiatoren beantragen:
a) Der Niedersächsische Landtag möge das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz insofern ändern, als Einraumgaststättenbetreiber das Recht erhalten sollen, für ihre Einraumgaststätte selber zu entscheiden, ob sie ihren Gästen das Rauchen in der Gaststätte erlauben oder untersagen.
b) Der Niedersächsische Landtag möge das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz insofern klarer formulieren, als geschlossene Veranstaltungen (zum Beispiel Familienfeiern) in der Gastronomie ein freies Selbstbestimmungsrecht darüber haben sollen, ob sie in dem abgeschlossenen separaten Raum ihrer Veranstaltung das Rauchen erlauben oder untersagen.
c) Der Niedersächsische Landtag möge durch entsprechende Formulierung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes sicherstellen, dass ein Rauchernebenraum unabhängig von seiner Größe auch durch die nachgeordnete Anzahl seiner durchschnittlichen Nutzungstage im Jahr Rauchernebenraum sein kann.
Um erfolgreich zu sein, muss die Initiative innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 26.11.2008 mindestens 70 000 Unterschriften von zur Landtagswahl Wahlberechtigten in Niedersachsen sammeln. Wenn dies erreicht wird, hat sich der Niedersächsische Landtag mit dem Thema der Initiative zu befassen.
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erstellt am:
26.11.2007
zuletzt aktualisiert am:
12.04.2010