Artikel-Informationen
erstellt am:
08.04.2009
zuletzt aktualisiert am:
12.04.2010
HANNOVER. Für die Europawahl am 7. Juni 2009 besitzen von den etwa 6,3 Mio. Wahlberechtigten in Niedersachsen insgesamt rund 146.800 Bürgerinnen und Bürger die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates. Im Vergleich zur Europawahl 2004 ist das eine Steigerung von rund 15 % bzw. 18.700 Personen. Der Anstieg ist auch auf die Osterweiterung der EU zurückzuführen, denn gut 6.000 Bulgaren und Rumänen sind in Niedersachsen erstmals wahlberechtigt.
Den größten Anteil an nichtdeutschen EU-Bürgern in Niedersachsen stellen – wie bereits im Jahr der letzten Europawahl 2004 - die polnischen Staatsangehörigen mit nahezu 35.000 Wahlberechtigten. Die niederländischen Staatsangehörigen sind mit fast rund 23.000 Perso-nen - rund 5.000 mehr als 2004 - als zweitgrößte Gruppe vertreten. 2004 stellten die italieni-schen Staatsangehörigen - in diesem Jahr die drittgrößte Gruppe – noch den zweitgrößten Anteil der in Niedersachsen lebenden EU-Bürger. Mit größerem Abstand folgen griechische, britische und spanische Staatsangehörige. Die kleinste Gruppe stellen die Zyprioten mit 49 und die Malteser mit 29 Wahlberechtigten.
Landeswahlleiter Volker Homuth wies darauf hin, dass Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, sich entscheiden können, ob sie in ihrem Herkunftsstaat oder in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen und die hier aufgestellten Kandidaten wählen wollen. Um in Deutschland wählen zu können, müssen sie bei der Gemeinde, in der sie wohnen, in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Wer als Unionsbürger bereits 2004 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen hat, ist im Wählerverzeichnis seines Wohnortes eingetragen und braucht keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens 17. Mai 2009 bei ihrer Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Zur Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten der EU gibt das Bundesinnenministerium eine Informationsschrift über die Europawahl in sieben Sprachen heraus. Sie wird von den Gemeinden an die betroffenen Personen verschickt. Das erforderliche Antrags-formular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist bei den Gemeinden oder im Internet auf den Seiten des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) erhältlich. Weitere Informationen in allen EU-Sprachen stellt das Bundesinnenministerium auf seinen Internetseiten (www.bmi.bund.de) zur Verfügung.
Geschätzte Zahlen zu den nichtdeutschen Wahlberechtigten aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union entnehmen Sie bitte der beigefügten pdf-Datei.
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08.04.2009
zuletzt aktualisiert am:
12.04.2010