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erstellt am:
08.11.2010
HANNOVER. Landeswahlleiter Volker Homuth erläuterte heute das weitere Verfahren, nachdem Vertreterinnen und Vertreter des „Volksbegehrens für gute Schulen in Niedersachsen“ am 2.11.2010 gemäß § 19 Abs. 4 des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes gegen die Entscheidung der Landesregierung vom 21.9.2010 den Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg angerufen haben.
Die Landesregierung hatte am 21.9.2010 entschieden, dass das „Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen“ nur mit Änderungen zulässig ist. Auch wenn der wesentliche Kern des Volksbegehrens durch diese Änderungen unberührt bliebe, sei der Text des § 3 Satz 1 des auf den Unterschriftenbögen abgedruckten Gesetzesentwurfs abzuändern. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Fortführung sog. Voller Halbtagsschulen in Fällen, in denen die betroffenen Schulen zwischenzeitlich aufgehoben oder mit anderen zusammengelegt wurden, eines Antrages des jeweiligen Schulträgers bedürfe. Diese Voraussetzung sei in den zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurf aufzunehmen. Hiergegen wenden sich die Initiatoren des Volksbegehrens mit ihrer Klage.
Landeswahlleiter Volker Homuth erläuterte, dies habe zur Folge, dass nunmehr die sechsmonatige Frist für die Einreichung der Unterschriftenbögen bei den Gemeinden und Samtgemeinden am 2. Mai 2011 ende. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung dieser Frist sei in diesem Fall die Einreichung der Klage beim Staatsgerichtshof am 2.11.2010. Die Initiatoren des Volksbegehrens könnten bis auf Weiteres Unterschriften auf den bisher verwendeten Unterschriftenbögen für die von ihnen angestrebten Änderungen des Schulgesetzes sammeln, so Homuth.
Bis zum letzten vom Landeswahlleiter landesweit erfassten Stichtag am 15.10.2010 hatten rund 167.435 Wahlberechtigte das Anliegen der Initiatoren mit Ihrer Unterschrift unterstützt. Für einen Erfolg des Volksbegehrens sind die gültigen Unterschriften von 10 Prozent der Wahlberechtigten bei der letzten Landtagswahl erforderlich, so dass die Initiatoren insgesamt 608.730 Unterschriften sammeln müssen.
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08.11.2010