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erstellt am:
05.09.2011
HANNOVER. Am 11. September 2011 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Von den rund 7,9 Millionen Einwohnern Niedersachsens sind ca. 6 537 100 Männer und Frauen wahlberechtigt. Sie entscheiden über die Zusammensetzung von etwa 2 220 kommunalen Vertretungen (Kreistage, Regionsversammlung, Stadt- bzw. Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Ortsräte und Stadtbezirksräte) sowie in 114 Kommunen auch direkt über die jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten, also die Landrätinnen und Landräte, (Ober-) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister.
Der stellvertretende Landeswahlleiter, Benjamin Goltsche, rief heute in Hannover alle Wahlberechtigten zur Teilnahme an den Kommunalwahlen am 11. September 2011 auf. „Unsere Demokratie lebt davon, dass wir alle mitmachen“, so Goltsche.
Zu den Kommunalwahlen gab die Landeswahlleitung folgende Informationen bekannt:
1. Umfang der Wahlen
1.1 Kommunale Vertretungen
Bei den Kommunalwahlen am 11. September 2011 werden insgesamt rund 2 220 kommunale Vertretungen neu oder erstmals gewählt. Dabei handelt es sich um die Regionsversammlung in der Region Hannover, die Kreistage der 37 Landkreise, die Räte der 8 kreisfreien Städte sowie die Räte von 1 000 kreisangehörigen Gemeinden. Darüber hinaus werden die Räte von 127 Samtgemeinden sowie 1 017 Ortsräte, 32 Stadtbezirksräte sowie die Einwohnervertretungen von 2 gemeindefreien Bezirken gewählt.
1.2 Direktwahlen
Neben den Wahlen zu den Vertretungen werden in 114 Kommunen auch Landrätinnen und Landräte, (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bür-germeister sowie Samtgemeindebürgerinnen und Samtgemeindebürgermeister direkt von den Wahlberechtigten in ihr Amt gewählt. Diese Wahlen finden in 15 Landkreisen, 3 kreisfreien Städten, 67 Städten und Gemeinden sowie 29 Samtgemeinden statt.
2. Zahl der Sitze der Vertretungen
Insgesamt sind landesweit 30 126 Sitze zu vergeben. Die Zahl der in den einzelnen Kommunen zu vergebenden Sitze ist von der Einwohnerzahl abhängig. Sie liegt bei den Gemeinden zwischen 6 und 66 Sitzen, bei den Landkreisen zwischen 42 und 70 Sitzen und für die Regionsversammlung der Region Hannover bei 84 Sitzen. In der Gesamtschau sind folgende Sitze zu besetzen:
Wahlgebiet |
Zahl der Sitze |
Landkreise und kreisfreie Städte |
2 350 |
Kreisangehörige Gemeinden |
16 156 |
Samtgemeinden |
3 280 |
Stadtbezirke, Ortschaften |
8 340 |
3. Wahlvorschlagsträger
Insgesamt können 20 Parteien, darunter die fünf im Landtag vertretenen Parteien CDU, SPD, FDP, GRÜNE und DIE LINKE. mit Wahlvorschlägen an den Kommunalwahlen 2011 teilnehmen. Hinzu kommen lokale Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber (Einzelwahlvorschläge).
Für diese Wahlvorschlagsträger werden in der Ergebnisdarstellung und insbesondere bei der Ergebnisdarstellung am Wahlabend folgende satzungsgemäße Kurzbezeichnungen, sofern vorhanden, verwendet:
CDU |
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen |
SPD |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
GRÜNE |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
FDP |
Freie Demokratische Partei |
DIE LINKE. |
DIE LINKE. Niedersachsen |
AGP |
Allianz Graue Panther |
BüSo |
Bürgerrechtsbewegung Solidarität |
CM |
CHRISTLICHE MITTE – Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten |
DKP |
Deutsche Kommunistische Partei |
Die Konservativen |
DEUTSCHE KONSERVATIVE PARTEI |
ZENTRUM |
Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 |
Die Friesen |
Die Friesen |
REP |
DIE REPUBLIKANER |
MDU |
Muslemisch Demokratische Union |
NPD |
Nationaldemokratische Partei Deutschlands |
ödp |
Ökologisch-Demokratische Partei |
PBC |
Partei Bibeltreuer Christen |
---1) |
Partei der Vernunft Landesverband |
PIRATEN |
Piratenpartei Deutschland Landesverband Niedersachsen |
RRP |
Rentnerinnen und Rentnerpartei |
WGR |
Wählergruppen |
EB |
Einzelbewerberinnen/Einzelbewerber |
1) Keine satzungsgemäße Kurzbezeichnung vorhanden; für die weitere Darstellung: Partei der Vernunft
4. Zahl der Kandidaturen
4.1 Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber
Für die Sitze in den kommunalen Vertretungen liegen insgesamt 72 677 Bewerbungen vor. Die tatsächliche Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten ist etwas niedriger, da sich viele Personen bei mehreren Wahlarten um ein Mandat bewerben. Aufgrund der von den örtlichen Wahlausschüssen zugelassenen Wahlvorschläge ergeben sich im Einzelnen folgende Zahlen:
Wahlgebiet |
Zahl der Bewerberinnen und Bewerber |
|||
insgesamt |
davon weiblich |
darunter |
||
Unions-Bürgerinnen* |
Unions-Bürger* |
|||
Landkreise, kreisfreie Städte und Region Hannover |
12 351 |
3 265 |
27 |
51 |
Kreisangehörige Gemeinden (einschl. |
35 771 |
8 804 |
52 |
158 |
Samtgemeinden |
7 938 |
1 745 |
11 |
35 |
Stadtbezirke, Ortschaften |
16 617 |
4 338 |
23 |
58 |
zusammen: |
72 677 |
18 152 |
113 |
302 |
*Eine Übersicht über die Staatsangehörigkeiten der sich bewerbenden EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Bewerberinnen und Bewerber verteilen sich wie folgt auf die Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge:
Wahlvorschlags- träger |
Zahl der Bewerberinnen und Bewerber |
|||||
weiblich |
männlich |
insgesamt |
darunter Unionsbürgerinnen und Unionsbürger |
|||
weiblich |
männlich |
insgesamt |
||||
CDU |
5 031 |
18 351 |
23 282 |
34 |
74 |
108 |
SPD |
6 009 |
16 418 |
22 427 |
32 |
90 |
122 |
GRÜNE |
2 465 |
4 024 |
6 489 |
16 |
27 |
43 |
FDP |
1 101 |
3 961 |
5 062 |
7 |
38 |
45 |
DIE LINKE. |
396 |
1 296 |
1 692 |
3 |
5 |
8 |
AGP |
2 |
5 |
7 |
- |
- |
- |
BüSo |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
CM |
- |
2 |
2 |
- |
- |
- |
DKP |
- |
8 |
8 |
- |
- |
- |
Die Konservativen |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
ZENTRUM |
- |
4 |
4 |
- |
- |
- |
Die Friesen |
1 |
9 |
10 |
- |
- |
- |
REP |
1 |
4 |
5 |
- |
- |
- |
MDU |
- |
14 |
14 |
- |
- |
- |
NPD |
11 |
73 |
84 |
- |
- |
- |
ödp |
6 |
13 |
19 |
- |
- |
- |
PBC |
1 |
10 |
11 |
- |
- |
- |
Partei der Vernunft |
15 |
42 |
57 |
- |
3 |
3 |
PIRATEN Niedersachsen |
24 |
217 |
241 |
- |
4 |
4 |
RRP |
18 |
72 |
90 |
- |
- |
- |
WGR |
3 050 |
9 812 |
12 862 |
21 |
59 |
80 |
EB |
21 |
190 |
211 |
- |
2 |
2 |
insgesamt |
18 152 |
54 525 |
72 677 |
113 |
302 |
415 |
4.2 Wahlen der Vertretungen in der Region Hannover, den Landkreisen und kreisfreien Städten
3 265 Bewerberinnen (davon 27 Unionsbürgerinnen) und 9 086 Bewerber (davon 51 Unionsbürger) auf insgesamt 1 992 zugelassenen Wahlvorschlägen kandidieren bei den niedersächsischen Kommunalwahlen am 11. September 2011 um einen der 2 350 Sitze in der Regionsversammlung der Region Hannover, den Kreistagen der Landkreise und in den Räten der kreisfreien Städte.
CDU, SPD, GRÜNE und FDP treten zu diesen Wahlen in der Region Hannover, in allen 37 Landkreisen und 8 kreisfreien Städten mit Wahlvorschlägen an, gefolgt von der Partei DIE LINKE., die in der Region Hannover, in 36 Landkreisen und 7 kreisfreien Städten antritt.
In der Region Hannover, allen 37 Landkreisen und in 7 kreisfreien Städten bewerben sich insgesamt 1 893 Personen auf Wahlvorschlägen von örtlichen Wählergruppen.
Insgesamt 19 Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, davon eine Frau, kandidieren in der Region Hannover, 10 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten.
Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt.
4.3 Wahlen in den kreisangehörigen Gemeinden und in den Samtgemeinden
10 549 Bewerberinnen (davon 63 Unionsbürgerinnen) und 33 160 Bewerber (davon 193 Unionsbürger) auf insgesamt 5 078 Wahlvorschlägen kandidieren um einen Ratssitz in einer der 1 000 kreisangehörigen Gemeinden, einen Sitz in der Einwohnervertretung in den 2 gemeindefreien Bezirken oder um einen Sitz im Rat der 127 Samtgemeinden, für die die Wahlperiode am 1. November 2011 beginnt.
35 376 Personen kandidieren auf den Wahlvorschlägen der Parteien, 8 188 auf den Wahlvorschlägen von Wählergruppen und 145 als Einzelbewerberinnen/Einzelbewerber. CDU und SPD stehen auch diesmal wieder an der Spitze der Statistik. Mit insgesamt 28 194 Bewerberinnen und Bewerbern (CDU = 14 632, SPD = 13 562) stellen sie den weitaus größten Teil der Parteibewerberinnen und -bewerber. Es folgen die GRÜNEN mit 3 678, die FDP mit 2 589 und DIE LINKE. mit 672 Bewerberinnen und Bewerbern.
Wählergruppen bewerben sich mit 8 188 Personen in der Region Hannover und in allen Landkreisen um Sitze in den Räten der kreisangehörigen Gemeinden und in 29 Landkreisen um Ratsmandate in den Samtgemeinden. 124 Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber treten in der Region Hannover und in 32 Landkreisen für die Wahlen zum Rat der kreisangehörigen Gemeinden an. In 15 Landkreisen stellen sich Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber auch zur Wahl für die Räte der Samtgemeinden.
Übersichten über die zugelassenen Wahlvorschläge in den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt.
4.4 Direktwahlen
Die Bewerberinnen und Bewerber für die 114 Direktwahlen in Niedersachsen verteilen sich wie folgt auf die Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge.
Wahlvorschlagsträger |
Bewerberinnen und Bewerber |
||
davon |
insgesamt |
||
weiblich |
männlich |
||
CDU |
10 |
68 |
78 |
SPD |
10 |
59 |
69 |
GRÜNE |
6 |
12 |
18 |
FDP |
- |
12 |
12 |
DIE LINKE. |
- |
5 |
5 |
Die Friesen |
- |
1 |
1 |
Partei der Vernunft Landesverband Niedersachsen |
- |
1 |
1 |
PIRATEN Niedersachsen |
- |
2 |
2 |
WGR |
4 |
19 |
23 |
EB |
8 |
60 |
68 |
insgesamt |
38 |
239 |
277 |
Unter den Bewerbern sind zwei Bürger aus anderen EU-Staaten, sog. Unionsbürger. Es handelt sich dabei um einen italienischen und einen niederländischen Staatsangehörigen.
Bei den Direktwahlen, die parallel zu den allgemeinen Kommunalwahlen am 10. September 2006 stattfanden, hatte es keine Bewerbungen von Unionsbürgerinnen oder Unionsbürgern gegeben.
5. Wahlberechtigte
Von den rd. 7,9 Mio. Einwohnern Niedersachsens sind bei den Kommunalwahlen am 11. September 2011 wahlberechtigt (geschätzte Bevölkerungszahlen des LSKN):
insgesamt |
davon |
||
weiblich |
männlich |
||
Wahlberechtigte |
6 573 100 |
3 352 135 |
3 184 965 |
Deutsche |
6 382 359 |
3 280 426 |
3 101 933 |
Unionsbürgerinnen |
154 741 |
71 709 |
83 032 |
16-21-jährige |
425 605 |
207 531 |
218 074 |
16-17-jährige |
164 679 |
80 349 |
84 330 |
Erstwählerinnen |
337 114 |
164 428 |
172 686 |
6. Vergleichszahlen zur Wahlbeteiligung und zur Briefwahl
Wahl |
Wahlbeteiligung |
Briefwahl in % |
Kreiswahlen 1981 |
76,2 |
10,2 |
Kreiswahlen 1986 |
72,1 |
10,2 |
Kreiswahlen 1991 |
68,3 |
11,5 |
Kreiswahlen 1996 |
64,5 |
12,0 |
Landtagswahl 1998 |
73,8 |
9,1 |
Bundestagswahl 1998 1) |
83,9 |
14,7 |
Europawahl 1999 1) |
44,2 |
11,6 |
Kreiswahlen 2001 2) |
56,2 |
13,2 |
Landtagswahl 2003 |
67,0 |
12,1 |
Europawahl 2004 1) |
40,1 |
11,7 |
Bundestagswahl 2005 1) |
79,4 |
15,2 |
Kreiswahlen 2006 2) |
51,7 |
14,5 |
Landtagswahl 2008 |
57,1 |
10,5 |
Europawahl 2009 1) |
40,5 |
12,3 |
Bundestagswahl 2009 1) |
73,3 |
16,2 |
1) in Niedersachsen
2) einschl. Region Hannover
7. Wahlmodus
7.1 Kommunale Vertretungen
Die Mandate für die kommunalen Vertretungen werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben.
Die Wahlberechtigten haben bei jeder dieser Wahlen drei Stimmen und erhalten für jede Wahlart einen Stimmzettel, auf dem die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern aufgeführt sind.
Die drei Stimmen können beliebig auf die Wahlvorschläge verteilt werden. Die Wählerinnen und Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren).
Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel grundsätzlich ungültig. Ausnahme: Der Stimmzettel enthält bis zu drei Stimmabgabevermerke für eine oder mehrere Bewerberinnen/einen oder mehrere Bewerber derselben Liste und außerdem weitere Stimmabgabevermerke für diese Liste (im Feld Gesamtliste) dann gilt folgende Regelung: Es sind die für die Liste abgegebenen Stimmen ungültig, durch die die Gesamtzahl von drei Stimmen überschritten wird.
Bei dem Berechnungssystem für die Sitzverteilung auf die einzelnen Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber wird seit den Kommunalwahlen 2006 wieder das modifizierte Proportionalverfahren „Hare/Niemeyer“ angewandt. Dieses als verfassungsgemäß anerkannte Proportionalverfahren ist eine von mehreren Möglichkeiten zur Anwendung des Verhältniswahlsystems. Es überträgt die durch den Wahlakt entstandene Stimmenverteilung mathematisch exakt auf die Sitzverteilung.
Beim Verfahren „Hare/Niemeyer“ wird die Zahl der Stimmen der einzelnen Partei, Wählergruppe oder des Einzelbewerbers mit der Zahl der zu vergebenden Sitze multipliziert und durch die Gesamtstimmenzahl dividiert. Als Formel lässt sich das Berechnungsverfahren so darstellen:
Gültige Stimmen für den Wahlvorschlag x Anzahl der zu vergebenden Sitze
Anzahl aller gültigen Stimmen
Als Ergebnis ergibt sich eine Proportionalzahl. Jeder Wahlvorschlagsträger erhält so viele Sitze, wie ganze Zahlen nach dieser Proportionalzahl auf ihn entfallen. Hat die beschriebene Berechnung beispielsweise eine Proportionalzahl von 8,9 ergeben, so erhält der betreffende Wahlvorschlagsträger zunächst acht Sitze zugeteilt.
Nach diesem Rechenschritt bleiben in der Regel noch einige Sitze frei. Über die Verteilung dieser Sitze entscheidet die Nachkommastelle der Proportionalzahl. Der erste noch nicht vergebene Sitz wird an den Wahlvorschlagsträger mit der höchsten Nachkommastelle, der zweite an denjenigen mit der zweithöchsten Nachkommastelle vergeben usw. Die Reihenfolge dieser Nachkommastellen, die über die Verteilung der noch zu vergebenden Sitze entscheidet, ist also unabhängig von den vor dem Komma stehenden ganzen Zahlen.
Die weitere Sitzverteilung innerhalb der Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen in Wahlgebieten mit einem Wahlbereich erfolgt jeweils unter Anwendung des „Hare/Niemeyer“-Verfahrens in folgenden Schritten:
a) Unterverteilung der einer Partei oder Wählergruppe insgesamt zustehenden Sitze auf ihre Liste und die Gesamtheit der Bewerber dieser Liste, die Stimmen erhalten haben, nach dem modifizierten Proportionalverfahren „Hare/Niemeyer“,
b) Zuweisung der auf die Gesamtheit der Bewerber einer jeden Liste entfallenden Sitze nach der Reihenfolge der von den Bewerbern erzielten persönlichen Stimmenzahlen,
c) Zuweisung der auf jede Liste entfallenden Sitze auf die Listenbewerber in der Reihenfolge, in der sie in der Liste aufgeführt sind; dabei bleiben die Bewerber, die bereits einen Sitz nach der Personenwahl (Buchst. b) erhalten haben, außer Betracht.
Der Platz auf dem Wahlvorschlag (Listenplatz des Bewerbers) hat bei diesem System für die Aussichten, einen Sitz in der Vertretung zu erreichen, wieder erheblich an Bedeutung gewonnen.
In Wahlgebieten mit mehreren Wahlbereichen erfolgt vor den Berechnungsschritten nach den Buchstaben a) bis c) zunächst die Verteilung der einer Partei oder Wählergruppe im Wahlgebiet zustehenden Sitze auf die einzelnen Wahlbereiche auf der Grundlage der in den Wahlbereichen erworbenen Stimmenzahlen nach dem modifizierten Proportionalverfahren „Hare/Niemeyer“. Im Anschluss erfolgt die weitere Sitzverteilung für jeden Wahlbereich gesondert nach dem vorstehend in den Buchstaben a) bis c) beschriebenen Verfahren.
7.2 Direktwahlen
Die Direktwahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Die Wählerinnen und Wähler haben bei jeder Direktwahl eine Stimme, die sie einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.
Gewählt ist, wer in einem Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der jeweiligen Wahlleitung zu ziehende Los. Eine Stichwahl findet nach der Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts nicht mehr statt.
8. Daten zur Wahlorganisation
Der Landeswahlleiter nimmt bei den Kommunalwahlen zentrale Wahlaufgaben wahr. Er ist Vorsitzender des Landeswahlausschusses, der zu entscheiden hat, welche politischen Vereinigungen, die nicht im Deutschen Bundestag oder im Niedersächsischen Landtag durch Abgeordnete vertreten sind, für die Wahlen als Partei anzuerkennen sind.
Für die Region Hannover, alle Landkreise, Gemeinden und Samtgemeinden sind jeweils eine Wahlleiterin oder ein Wahlleiter und ein Wahlausschuss berufen worden. Hauptaufgaben der Wahlausschüsse sind die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung der Wahlergebnisse. Wahlleiterinnen, Wahlleiter und Wahlausschüsse sind selbstständige und unabhängige, nicht weisungsgebundene Wahlorgane.
Zur Stimmabgabe werden insgesamt rd. 8 200 Wahlbezirke gebildet, in denen jeweils ein Wahlraum eingerichtet wird. In jedem Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand eingesetzt, dessen Hauptaufgaben die Abwicklung der Wahlhandlung und die Feststellung der Wahlergebnisse in den Wahlbezirken sind.
Die Gesamtzahl der ehrenamtlich tätigen Personen bei den Kommunalwahlen wird sich auf etwa 75 000 belaufen.
Wesentliche organisatorische Einzelaufgaben (Aufstellung der Wählerverzeichnisse, Ausgabe der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen usw.) werden von den Wahlämtern der Gemeinden wahrgenommen.
9. Wahltag/Wahlnacht
Die Dienststelle des Landeswahlleiters ist am Wahltag ab 8.00 Uhr besetzt und befindet sich im Gebäude des Ministeriums für Inneres und Sport in Hannover, Lavesallee 6.
Hier wird auch ein Pressezentrum eingerichtet, das ab 18.00 Uhr geöffnet ist. Am Wahlabend werden Informationen über den Wahlverlauf, insbesondere über die Wahlergebnisse ausgegeben.
Die Feststellung der vorläufigen Ergebnisse am Wahlabend wird wegen des Kommunalwahlsystems und des Umfangs der Wahlen wesentlich länger dauern als bei Landtags- oder Bundestagswahlen. Dem Landeswahlleiter werden am Wahlabend die Direktwahlergebnisse und die Ergebnisse der Wahlen für die Region Hannover, in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie – regions-/landkreisweise zusammengefasst – in den kreisangehörigen Gemeinden übermittelt. Diese Ergebnisse können auch über die Internetseite
www.aktuelle-wahlen-niedersachsen.de
abgerufen werden. Mit dem Vorliegen des Landesergebnisses wird erst in den frühen Morgenstunden des 12. September 2011 gerechnet.
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erstellt am:
05.09.2011