Niedersächsischer Landeswahlleiter Niedersachsen klar Logo

Zahlen, Daten, Fakten

Kommunalwahlen in Niedersachsen am 11. September 2011


HANNOVER. Am 11. September 2011 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Von den rund 7,9 Millionen Einwohnern Niedersachsens sind ca. 6 537 100 Männer und Frauen wahlberechtigt. Sie entscheiden über die Zusammensetzung von etwa 2 220 kommunalen Vertretungen (Kreistage, Regionsversammlung, Stadt- bzw. Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Ortsräte und Stadtbezirksräte) sowie in 114 Kommunen auch direkt über die jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten, also die Landrätinnen und Landräte, (Ober-) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister.

Der stellvertretende Landeswahlleiter, Benjamin Goltsche, rief heute in Hannover alle Wahlberechtigten zur Teilnahme an den Kommunalwahlen am 11. September 2011 auf. „Unsere Demokratie lebt davon, dass wir alle mitmachen“, so Goltsche.

Zu den Kommunalwahlen gab die Landeswahlleitung folgende Informationen bekannt:


1. Umfang der Wahlen

1.1 Kommunale Vertretungen

Bei den Kommunalwahlen am 11. September 2011 werden insgesamt rund 2 220 kommunale Vertretungen neu oder erstmals gewählt. Dabei handelt es sich um die Regionsversammlung in der Region Hannover, die Kreistage der 37 Landkreise, die Räte der 8 kreisfreien Städte sowie die Räte von 1 000 kreisangehörigen Gemeinden. Darüber hinaus werden die Räte von 127 Samtgemeinden sowie 1 017 Ortsräte, 32 Stadtbezirksräte sowie die Einwohnervertretungen von 2 gemeindefreien Bezirken gewählt.


1.2 Direktwahlen

Neben den Wahlen zu den Vertretungen werden in 114 Kommunen auch Landrätinnen und Landräte, (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bür-germeister sowie Samtgemeindebürgerinnen und Samtgemeindebürgermeister direkt von den Wahlberechtigten in ihr Amt gewählt. Diese Wahlen finden in 15 Landkreisen, 3 kreisfreien Städten, 67 Städten und Gemeinden sowie 29 Samtgemeinden statt.


2. Zahl der Sitze der Vertretungen

Insgesamt sind landesweit 30 126 Sitze zu vergeben. Die Zahl der in den einzelnen Kommunen zu vergebenden Sitze ist von der Einwohnerzahl abhängig. Sie liegt bei den Gemeinden zwischen 6 und 66 Sitzen, bei den Landkreisen zwischen 42 und 70 Sitzen und für die Regionsversammlung der Region Hannover bei 84 Sitzen. In der Gesamtschau sind folgende Sitze zu besetzen:

Wahlgebiet

Zahl der Sitze

Landkreise und kreisfreie Städte
Region Hannover

2 350

Kreisangehörige Gemeinden
(Einschl. Einwohnervertretungen in den gemeindefreien Bezirken)
Lohheide (LK Celle) = 11
Osterheide (LK Heidekreis) = 11

16 156

Samtgemeinden

3 280

Stadtbezirke, Ortschaften

8 340

3. Wahlvorschlagsträger

Insgesamt können 20 Parteien, darunter die fünf im Landtag vertretenen Parteien CDU, SPD, FDP, GRÜNE und DIE LINKE. mit Wahlvorschlägen an den Kommunalwahlen 2011 teilnehmen. Hinzu kommen lokale Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber (Einzelwahlvorschläge).

Für diese Wahlvorschlagsträger werden in der Ergebnisdarstellung und insbesondere bei der Ergebnisdarstellung am Wahlabend folgende satzungsgemäße Kurzbezeichnungen, sofern vorhanden, verwendet:

CDU

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen

SPD

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

GRÜNE

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

FDP

Freie Demokratische Partei

DIE LINKE.

DIE LINKE. Niedersachsen

AGP

Allianz Graue Panther

BüSo

Bürgerrechtsbewegung Solidarität

CM

CHRISTLICHE MITTE – Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten

DKP

Deutsche Kommunistische Partei

Die Konservativen

DEUTSCHE KONSERVATIVE PARTEI

ZENTRUM

Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870

Die Friesen

Die Friesen

REP

DIE REPUBLIKANER

MDU

Muslemisch Demokratische Union

NPD

Nationaldemokratische Partei Deutschlands

ödp

Ökologisch-Demokratische Partei

PBC

Partei Bibeltreuer Christen

---1)

Partei der Vernunft Landesverband
Niedersachsen

PIRATEN
Niedersachsen

Piratenpartei Deutschland Landesverband Niedersachsen

RRP

Rentnerinnen und Rentnerpartei

WGR

Wählergruppen

EB

Einzelbewerberinnen/Einzelbewerber
(Einzelwahlvorschläge)

1) Keine satzungsgemäße Kurzbezeichnung vorhanden; für die weitere Darstellung: Partei der Vernunft

4. Zahl der Kandidaturen

4.1 Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber

Für die Sitze in den kommunalen Vertretungen liegen insgesamt 72 677 Bewerbungen vor. Die tatsächliche Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten ist etwas niedriger, da sich viele Personen bei mehreren Wahlarten um ein Mandat bewerben. Aufgrund der von den örtlichen Wahlausschüssen zugelassenen Wahlvorschläge ergeben sich im Einzelnen folgende Zahlen:

Wahlgebiet

Zahl der Bewerberinnen und Bewerber

insgesamt

davon

weiblich

darunter

Unions-Bürgerinnen*

Unions-Bürger*

Landkreise, kreisfreie Städte und Region

Hannover

12 351

3 265

27

51

Kreisangehörige Gemeinden (einschl.
gemeindefreie Bezirke)

35 771

8 804

52

158

Samtgemeinden

7 938

1 745

11

35

Stadtbezirke, Ortschaften

16 617

4 338

23

58

zusammen:

72 677

18 152

113

302

*Eine Übersicht über die Staatsangehörigkeiten der sich bewerbenden EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ist als Anlage 1 beigefügt.

Die Bewerberinnen und Bewerber verteilen sich wie folgt auf die Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge:

Wahlvorschlags-

träger

Zahl der Bewerberinnen und Bewerber

weiblich

männlich

insgesamt

darunter Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

weiblich

männlich

insgesamt

CDU

5 031

18 351

23 282

34

74

108

SPD

6 009

16 418

22 427

32

90

122

GRÜNE

2 465

4 024

6 489

16

27

43

FDP

1 101

3 961

5 062

7

38

45

DIE LINKE.

396

1 296

1 692

3

5

8

AGP

2

5

7

-

-

-

BüSo

-

-

-

-

-

-

CM

-

2

2

-

-

-

DKP

-

8

8

-

-

-

Die Konservativen

-

-

-

-

-

-

ZENTRUM

-

4

4

-

-

-

Die

Friesen

1

9

10

-

-

-

REP

1

4

5

-

-

-

MDU

-

14

14

-

-

-

NPD

11

73

84

-

-

-

ödp

6

13

19

-

-

-

PBC

1

10

11

-

-

-

Partei der Vernunft

15

42

57

-

3

3

PIRATEN Niedersachsen

24

217

241

-

4

4

RRP

18

72

90

-

-

-

WGR

3 050

9 812

12 862

21

59

80

EB

21

190

211

-

2

2

insgesamt

18 152

54 525

72 677

113

302

415

4.2 Wahlen der Vertretungen in der Region Hannover, den Landkreisen und kreisfreien Städten

3 265 Bewerberinnen (davon 27 Unionsbürgerinnen) und 9 086 Bewerber (davon 51 Unionsbürger) auf insgesamt 1 992 zugelassenen Wahlvorschlägen kandidieren bei den niedersächsischen Kommunalwahlen am 11. September 2011 um einen der 2 350 Sitze in der Regionsversammlung der Region Hannover, den Kreistagen der Landkreise und in den Räten der kreisfreien Städte.

CDU, SPD, GRÜNE und FDP treten zu diesen Wahlen in der Region Hannover, in allen 37 Landkreisen und 8 kreisfreien Städten mit Wahlvorschlägen an, gefolgt von der Partei DIE LINKE., die in der Region Hannover, in 36 Landkreisen und 7 kreisfreien Städten antritt.

In der Region Hannover, allen 37 Landkreisen und in 7 kreisfreien Städten bewerben sich insgesamt 1 893 Personen auf Wahlvorschlägen von örtlichen Wählergruppen.

Insgesamt 19 Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, davon eine Frau, kandidieren in der Region Hannover, 10 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten.

Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt.

4.3 Wahlen in den kreisangehörigen Gemeinden und in den Samtgemeinden

10 549 Bewerberinnen (davon 63 Unionsbürgerinnen) und 33 160 Bewerber (davon 193 Unionsbürger) auf insgesamt 5 078 Wahlvorschlägen kandidieren um einen Ratssitz in einer der 1 000 kreisangehörigen Gemeinden, einen Sitz in der Einwohnervertretung in den 2 gemeindefreien Bezirken oder um einen Sitz im Rat der 127 Samtgemeinden, für die die Wahlperiode am 1. November 2011 beginnt.

35 376 Personen kandidieren auf den Wahlvorschlägen der Parteien, 8 188 auf den Wahlvorschlägen von Wählergruppen und 145 als Einzelbewerberinnen/Einzelbewerber. CDU und SPD stehen auch diesmal wieder an der Spitze der Statistik. Mit insgesamt 28 194 Bewerberinnen und Bewerbern (CDU = 14 632, SPD = 13 562) stellen sie den weitaus größten Teil der Parteibewerberinnen und -bewerber. Es folgen die GRÜNEN mit 3 678, die FDP mit 2 589 und DIE LINKE. mit 672 Bewerberinnen und Bewerbern.

Wählergruppen bewerben sich mit 8 188 Personen in der Region Hannover und in allen Landkreisen um Sitze in den Räten der kreisangehörigen Gemeinden und in 29 Landkreisen um Ratsmandate in den Samtgemeinden. 124 Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber treten in der Region Hannover und in 32 Landkreisen für die Wahlen zum Rat der kreisangehörigen Gemeinden an. In 15 Landkreisen stellen sich Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber auch zur Wahl für die Räte der Samtgemeinden.

Übersichten über die zugelassenen Wahlvorschläge in den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt.

4.4 Direktwahlen

Die Bewerberinnen und Bewerber für die 114 Direktwahlen in Niedersachsen verteilen sich wie folgt auf die Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge.

Wahlvorschlagsträger

Bewerberinnen und Bewerber

davon

insgesamt

weiblich

männlich

CDU

10

68

78

SPD

10

59

69

GRÜNE

6

12

18

FDP

-

12

12

DIE LINKE.

-

5

5

Die Friesen

-

1

1

Partei der Vernunft Landesverband Niedersachsen

-

1

1

PIRATEN Niedersachsen

-

2

2

WGR

4

19

23

EB

8

60

68

insgesamt

38

239

277

Unter den Bewerbern sind zwei Bürger aus anderen EU-Staaten, sog. Unionsbürger. Es handelt sich dabei um einen italienischen und einen niederländischen Staatsangehörigen.

Bei den Direktwahlen, die parallel zu den allgemeinen Kommunalwahlen am 10. September 2006 stattfanden, hatte es keine Bewerbungen von Unionsbürgerinnen oder Unionsbürgern gegeben.

5. Wahlberechtigte

Von den rd. 7,9 Mio. Einwohnern Niedersachsens sind bei den Kommunalwahlen am 11. September 2011 wahlberechtigt (geschätzte Bevölkerungszahlen des LSKN):

insgesamt

davon

weiblich

männlich

Wahlberechtigte
am 11.09.2011,
darunter:

6 573 100

3 352 135

3 184 965

Deutsche
Wahlberechtigte

6 382 359

3 280 426

3 101 933

Unionsbürgerinnen
und Unionsbürger

154 741

71 709

83 032

16-21-jährige
Wahlberechtigte

425 605

207 531

218 074

16-17-jährige
Wahlberechtigte

164 679

80 349

84 330

Erstwählerinnen
und Erstwähler

337 114

164 428

172 686

6. Vergleichszahlen zur Wahlbeteiligung und zur Briefwahl

Wahl

Wahlbeteiligung
in %

Briefwahl in %
der Wählerinnen und Wähler

Kreiswahlen 1981

76,2

10,2

Kreiswahlen 1986

72,1

10,2

Kreiswahlen 1991

68,3

11,5

Kreiswahlen 1996

64,5

12,0

Landtagswahl 1998

73,8

9,1

Bundestagswahl 1998 1)

83,9

14,7

Europawahl 1999 1)

44,2

11,6

Kreiswahlen 2001 2)

56,2

13,2

Landtagswahl 2003

67,0

12,1

Europawahl 2004 1)

40,1

11,7

Bundestagswahl 2005 1)

79,4

15,2

Kreiswahlen 2006 2)

51,7

14,5

Landtagswahl 2008

57,1

10,5

Europawahl 2009 1)

40,5

12,3

Bundestagswahl 2009 1)

73,3

16,2

1) in Niedersachsen
2) einschl. Region Hannover

7. Wahlmodus

7.1 Kommunale Vertretungen

Die Mandate für die kommunalen Vertretungen werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben.
Die Wahlberechtigten haben bei jeder dieser Wahlen drei Stimmen und erhalten für jede Wahlart einen Stimmzettel, auf dem die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern aufgeführt sind.


Die drei Stimmen können beliebig auf die Wahlvorschläge verteilt werden. Die Wählerinnen und Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren).


Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel grundsätzlich ungültig. Ausnahme: Der Stimmzettel enthält bis zu drei Stimmabgabevermerke für eine oder mehrere Bewerberinnen/einen oder mehrere Bewerber derselben Liste und außerdem weitere Stimmabgabevermerke für diese Liste (im Feld Gesamtliste) dann gilt folgende Regelung: Es sind die für die Liste abgegebenen Stimmen ungültig, durch die die Gesamtzahl von drei Stimmen überschritten wird.

Bei dem Berechnungssystem für die Sitzverteilung auf die einzelnen Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber wird seit den Kommunalwahlen 2006 wieder das modifizierte Proportionalverfahren „Hare/Niemeyer“ angewandt. Dieses als verfassungsgemäß anerkannte Proportionalverfahren ist eine von mehreren Möglichkeiten zur Anwendung des Verhältniswahlsystems. Es überträgt die durch den Wahlakt entstandene Stimmenverteilung mathematisch exakt auf die Sitzverteilung.

Beim Verfahren „Hare/Niemeyer“ wird die Zahl der Stimmen der einzelnen Partei, Wählergruppe oder des Einzelbewerbers mit der Zahl der zu vergebenden Sitze multipliziert und durch die Gesamtstimmenzahl dividiert. Als Formel lässt sich das Berechnungsverfahren so darstellen:


Gültige Stimmen für den Wahlvorschlag x Anzahl der zu vergebenden Sitze
Anzahl aller gültigen Stimmen

Als Ergebnis ergibt sich eine Proportionalzahl. Jeder Wahlvorschlagsträger erhält so viele Sitze, wie ganze Zahlen nach dieser Proportionalzahl auf ihn entfallen. Hat die beschriebene Berechnung beispielsweise eine Proportionalzahl von 8,9 ergeben, so erhält der betreffende Wahlvorschlagsträger zunächst acht Sitze zugeteilt.

Nach diesem Rechenschritt bleiben in der Regel noch einige Sitze frei. Über die Verteilung dieser Sitze entscheidet die Nachkommastelle der Proportionalzahl. Der erste noch nicht vergebene Sitz wird an den Wahlvorschlagsträger mit der höchsten Nachkommastelle, der zweite an denjenigen mit der zweithöchsten Nachkommastelle vergeben usw. Die Reihenfolge dieser Nachkommastellen, die über die Verteilung der noch zu vergebenden Sitze entscheidet, ist also unabhängig von den vor dem Komma stehenden ganzen Zahlen.

Die weitere Sitzverteilung innerhalb der Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen in Wahlgebieten mit einem Wahlbereich erfolgt jeweils unter Anwendung des „Hare/Niemeyer“-Verfahrens in folgenden Schritten:

a) Unterverteilung der einer Partei oder Wählergruppe insgesamt zustehenden Sitze auf ihre Liste und die Gesamtheit der Bewerber dieser Liste, die Stimmen erhalten haben, nach dem modifizierten Proportionalverfahren „Hare/Niemeyer“,

b) Zuweisung der auf die Gesamtheit der Bewerber einer jeden Liste entfallenden Sitze nach der Reihenfolge der von den Bewerbern erzielten persönlichen Stimmenzahlen,

c) Zuweisung der auf jede Liste entfallenden Sitze auf die Listenbewerber in der Reihenfolge, in der sie in der Liste aufgeführt sind; dabei bleiben die Bewerber, die bereits einen Sitz nach der Personenwahl (Buchst. b) erhalten haben, außer Betracht.

Der Platz auf dem Wahlvorschlag (Listenplatz des Bewerbers) hat bei diesem System für die Aussichten, einen Sitz in der Vertretung zu erreichen, wieder erheblich an Bedeutung gewonnen.

In Wahlgebieten mit mehreren Wahlbereichen erfolgt vor den Berechnungsschritten nach den Buchstaben a) bis c) zunächst die Verteilung der einer Partei oder Wählergruppe im Wahlgebiet zustehenden Sitze auf die einzelnen Wahlbereiche auf der Grundlage der in den Wahlbereichen erworbenen Stimmenzahlen nach dem modifizierten Proportionalverfahren „Hare/Niemeyer“. Im Anschluss erfolgt die weitere Sitzverteilung für jeden Wahlbereich gesondert nach dem vorstehend in den Buchstaben a) bis c) beschriebenen Verfahren.


7.2 Direktwahlen

Die Direktwahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Die Wählerinnen und Wähler haben bei jeder Direktwahl eine Stimme, die sie einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.

Gewählt ist, wer in einem Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der jeweiligen Wahlleitung zu ziehende Los. Eine Stichwahl findet nach der Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts nicht mehr statt.


8. Daten zur Wahlorganisation

Der Landeswahlleiter nimmt bei den Kommunalwahlen zentrale Wahlaufgaben wahr. Er ist Vorsitzender des Landeswahlausschusses, der zu entscheiden hat, welche politischen Vereinigungen, die nicht im Deutschen Bundestag oder im Niedersächsischen Landtag durch Abgeordnete vertreten sind, für die Wahlen als Partei anzuerkennen sind.

Für die Region Hannover, alle Landkreise, Gemeinden und Samtgemeinden sind jeweils eine Wahlleiterin oder ein Wahlleiter und ein Wahlausschuss berufen worden. Hauptaufgaben der Wahlausschüsse sind die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung der Wahlergebnisse. Wahlleiterinnen, Wahlleiter und Wahlausschüsse sind selbstständige und unabhängige, nicht weisungsgebundene Wahlorgane.

Zur Stimmabgabe werden insgesamt rd. 8 200 Wahlbezirke gebildet, in denen jeweils ein Wahlraum eingerichtet wird. In jedem Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand eingesetzt, dessen Hauptaufgaben die Abwicklung der Wahlhandlung und die Feststellung der Wahlergebnisse in den Wahlbezirken sind.

Die Gesamtzahl der ehrenamtlich tätigen Personen bei den Kommunalwahlen wird sich auf etwa 75 000 belaufen.

Wesentliche organisatorische Einzelaufgaben (Aufstellung der Wählerverzeichnisse, Ausgabe der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen usw.) werden von den Wahlämtern der Gemeinden wahrgenommen.

9. Wahltag/Wahlnacht

Die Dienststelle des Landeswahlleiters ist am Wahltag ab 8.00 Uhr besetzt und befindet sich im Gebäude des Ministeriums für Inneres und Sport in Hannover, Lavesallee 6.

Hier wird auch ein Pressezentrum eingerichtet, das ab 18.00 Uhr geöffnet ist. Am Wahlabend werden Informationen über den Wahlverlauf, insbesondere über die Wahlergebnisse ausgegeben.

Die Feststellung der vorläufigen Ergebnisse am Wahlabend wird wegen des Kommunalwahlsystems und des Umfangs der Wahlen wesentlich länger dauern als bei Landtags- oder Bundestagswahlen. Dem Landeswahlleiter werden am Wahlabend die Direktwahlergebnisse und die Ergebnisse der Wahlen für die Region Hannover, in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie – regions-/landkreisweise zusammengefasst – in den kreisangehörigen Gemeinden übermittelt. Diese Ergebnisse können auch über die Internetseite

www.aktuelle-wahlen-niedersachsen.de

abgerufen werden. Mit dem Vorliegen des Landesergebnisses wird erst in den frühen Morgenstunden des 12. September 2011 gerechnet.

 

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.09.2011

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln