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Informationen zur Bundestagswahl am 22. September 2013

1. Wahlmodus

Die Wahlberechtigten können insgesamt 598 Abgeordnete für den Deutschen Bundestag wählen. Davon werden 299 in den Wahlkreisen und 299 nach den Landeslisten gewählt. Die Gesamtzahl der Sitze kann sich durch Überhangmandate erhöhen (s. u.). Die Bundestagsabgeordneten werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Mit der Erststimme wählen die Wählerinnen und Wähler die Bewerber in den 299 Wahlkreisen direkt. In jedem Wahlkreis ist gewählt, wer die meisten Erststimmen auf sich vereinigt. Die auf diese Weise gewählten 299 Bewerber ziehen auf jeden Fall, d. h. ohne Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse der mit der Zweitstimme zu wählenden Parteien in den Bundestag ein. Mit der Erststimme wird also entschieden, welche oder welcher Abgeordnete für einen bestimmten Wahlkreis in den Deutschen Bundestag kommt. Von den insgesamt 299 Wahlkreisen im Bundesgebiet entfallen 30 auf das Land Niedersachsen (Wahlkreise 24-53).

Die übrigen 299 Sitze werden mit der Zweitstimme gewählt. Mit der Zweitstimme wählen die Wählerinnen und Wähler eine der von den Parteien in den Ländern aufgestellten Landeslisten. Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze auf die einzelnen Parteien, da die Anzahl von Abgeordneten, die eine Partei in den Bundestag entsenden kann, sich aus dem Verhältnis der auf die Landeslisten der jeweiligen Partei abgegebenen Zweitstimmen ergibt. Deshalb entscheidet die Zweitstimme also über die Stärke der Fraktionen im Deutschen Bundestag.

Zur Wahl des 18. Deutschen Bundestages kommen wahlrechtliche Regelungen zum Einsatz, die erst mit dem Gesetz vom 3. Mai 2013 eingeführt worden sind. Erforderlich ist diese Gesetzesänderung gewesen, weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 25.Juli 2012 die Regelungen des Sitzzuteilungsverfahrens in § 6 Bundeswahlgesetz (BWG) für nichtig erklärt hatte. Im Kern ging es bei dieser Entscheidung darum, den Effekt des negativen Stimmgewichts zu beseitigen, da dieser eine Verletzung der Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien bewirken konnte. So konnten unter bestimmten Voraussetzungen mehr Zweitstimmen für eine Partei dazu führen, dass ihr im Ergebnis weniger Sitze im Bundestag zustanden. Umgekehrt war es auch möglich, dass weniger Zweitstimmen zu mehr Sitzen im Bundestag führen konnten.

Die gesetzliche Neuregelung behält zwar wie bisher das personalisierte Verhältniswahlrecht bei, künftig vollzieht sich die Sitzverteilung aber wie folgt:

- Im ersten Schritt wird für jedes Bundesland vor der Wahl ein festes Kontingent der insgesamt zu vergebenden Sitze bestimmt. Dieses Kontingent bemisst sich nach den jeweiligen Bevölkerungsanteilen, bezogen auf die deutsche Bevölkerung. Demnach sind in Niedersachsen 7.354.892 Personen zu berücksichtigen, so dass gerundet 59 Sitze auf Niedersachsen entfallen.

- Erst im zweiten Schritt kann die genaue Anzahl der Sitze ermittelt werden, wenn die Auswertung der Zweitstimmen erfolgt ist. Bei dieser Berechnung werden vor allem entstandene Überhangmandate durch die Vergabe weiterer Mandate mit Blick auf den bundesweiten Parteiproporz vollständig ausgeglichen.


2. Stimmzettel

Bei der Bundestagswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen (s. o.). Darauf wird im Kopf des Stimmzettels ausdrücklich hingewiesen:

• Eine Erststimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten auf der linken schwarz gedruckten Hälfte des Stimmzettels und

• eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei auf der rechten blau gedruckten Hälfte des Stimmzettels.

Der Stimmzettel enthält den Hinweis, dass die Zweitstimme die „maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien“ ist. Dieser Hinweis dient dem Zweck, den Wählerinnen und Wählern im Augenblick der Wahlhandlung nochmals schlaglichtartig die Bedeutung ihrer Zweitstimme deutlich zu machen.

Auf jeder Hälfte des Stimmzettels dürfen Wählerinnen und Wähler nur einen Wahlvorschlag kennzeichnen, zum Beispiel durch jeweils ein Kreuz in den aufgedruckten Kreisen. Werden auf der linken Seite des Stimmzettels mehrere Wahlkreisvorschläge gekennzeichnet, führt dies zur Ungültigkeit der Erststimme. Mehrere Kreuze auf der rechten Seite des Stimmzettels haben die Ungültigkeit der Zweitstimme zur Folge.

Wählerinnen und Wähler brauchen ihre Erst- und Zweitstimme nicht derselben Partei zu geben. Vielmehr können Erststimme und Zweitstimme „gesplittet“ werden (so genanntes Stimmensplitting), indem die Erststimme für die Wahlkreisbewerberin, den Wahlkreisbewerber der einen Partei und die Zweitstimme für die Landesliste einer anderen Partei abgegeben wird.

Es ist auch möglich, nur eine Stimme, sei es die Erst- oder Zweitstimme, abzugeben. In einem solchen Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme als ungültig.

Stimmzettelschablone für blinde und sehbehinderte Menschen

Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können bei der Bundestagswahl mit Stimmzettelschablonen wählen, die für Niedersachsen vom Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. (BVN) kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Mit der Stimmzettelschablone wird es blinden oder sehbehinderten Wählerinnen und Wählern ermöglicht, den Stimmzettel ohne fremde Hilfe zu kennzeichnen. Die Kreise, in denen die Wählerin oder der Wähler die Erst- und Zweitstimme ankreuzen können, sind in der Schablone ausgestanzt. Neben diesen ausgestanzten Löchern stehen sowohl Ziffern in Blindenschrift, als auch erhabene (tastbare) Ziffern, die der Nummerierung auf dem Stimmzettel entsprechen.

Damit blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler den Stimmzettel passgenau ohne fremde Hilfe in die Schablone bündig einlegen können, ist in alle Stimmzettel in die rechte obere Ecke ein Loch gestanzt worden.


3. Wahlberechtigte

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl 2013 ist, wer Deutsche/Deutscher ist und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet und
  • seit mindestens drei Monaten ihren / seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Von den rund 7,9 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern Niedersachsens erfüllen voraussichtlich etwa 6.145.145 Personen (77,3 % der Einwohner) diese Voraussetzungen.

Davon sind Jungwählerinnen und Jungwähler (18-21 Jahre, geschätzt):

Frauen: rd. 121.000
Männer: rd. 128.000
Insgesamt:
rd. 249.000

4. Wahlvorschläge

Folgende Parteien bzw. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber haben Wahlvorschläge eingereicht (die Aufzählung entspricht der Reihenfolge auf dem Stimmzettel):


Kurzbezeichnung

Parteiname

Kreiswahl-

vorschläge

Landesliste

CDU

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen

30

X

SPD

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

30

X

FDP

Freie Demokratische Partei

30

X

GRÜNE

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

30

X

DIE LINKE.

DIE LINKE. Niedersachsen

30

X

PIRATEN

Piratenpartei Niedersachsen

23

X

NPD

Nationaldemokratische Partei Deutschlands

27

X

Tierschutzpartei

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

-

X

MLPD

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

2

X

AfD

Alternative für Deutschland

18

X

Pro Deutschland

Bürgerbewegung pro Deutschland

-

X

REP

DIE REPUBLIKANER

-

X

FREIE WÄHLER

FREIE WÄHLER Niedersachsen

22

X

PBC

Partei Bibeltreuer Christen

5

X

Bündnis 21/RRP

Bündnis 21/RRP

2

-

BIG

Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit

1

-

FAMILIE

Familien-Partei Deutschlands

1

-

EB

Einzelbewerber

4

-



5. Zahl der Bewerberinnen und Bewerber

Insgesamt 358 Personen (2009: 315) bewerben sich in Niedersachsen um einen Sitz im 18. Deutschen Bundestag. Neben 268 Männern (2009: 226) stellen sich 90 Frauen (2009: 89) zur Wahl. Die Bewerberinnen und Bewerber verteilen sich wie folgt auf die Wahlvorschläge:


Kandidatinnen/Kandidaten insgesamt











Partei

Frauen

Männer

gesamt

Anzahl

in%

älteste

jüngste

Anzahl

in%

ältester

jüngster

Anzahl

CDU

12

26,7

60

42

33

73,3

71

21

45

SPD

28

45,9

64

27

33

54,1

62

24

61

FDP

4

13,3

59

33

26

86,7

67

19

30

GRÜNE

11

36,7

65

34

19

63,3

67

28

30

DIE LINKE.

9

28,1

63

23

23

71,9

66

19

32

PIRATEN

6

17,1

52

24

29

82,9

60

24

35

NPD

4

13,3

73

23

26

86,7

78

21

30

Tierschutzpartei

2

40,0

78

44

3

60,0

78

38

5

MLPD

2

33,3

63

62

4

66,7

62

34

6

AfD

5

16,1

57

46

26

83,9

73

38

31

pro Deutschland

1

20,0

66

66

4

80,0

63

24

5

REP

1

16,7

45

45

5

83,3

82

40

6

FREIE WÄHLER

4

17,4

52

41

19

82,6

67

33

23

PBC

1

9,1

49

49

10

90,9

72

21

11

Bündnis 21/RRP

0

-



2

100,0

75

69

2

BIG

0

-



1

100,0

31

31

1

FAMILIE

0

-



1

100,0

32

32

1

EB

0

-



4

100,0

62

50

4

Summe

2009

90

89

25,1

28,3

78

75

23

24

268

226

74,9

71,7

82

83

19

19

358

315

Das Durchschnittsalter der Bewerberinnen und Bewerber liegt bei 49 Jahren (2009: 49 Jahre).


6. Daten zur Wahlorganisation

An der Spitze der niedersächsischen Wahlorganisation steht die Landeswahlleiterin. Sie ist Vorsitzende des Landeswahlausschusses, der außer ihr aus acht weiteren Mitgliedern besteht. Dieser entscheidet u. a. über die Zulassung der Landeslisten und stellt das endgültige Wahlergebnis auf Landesebene fest.

Für jeden Wahlkreis ist eine Kreiswahlleiterin oder ein Kreiswahlleiter berufen worden. Sie/Er ist Vorsitzende/Vorsitzender des Kreiswahlausschusses, dem neben ihr/ihm sechs weitere Mitglieder angehören. Hauptaufgaben des Kreiswahlausschusses sind die Zulassung der Kreiswahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis.

Zur Stimmabgabe werden in Niedersachsen rd. 8.400 Urnenwahlbezirke gebildet, in denen jeweils ein Wahlraum eingerichtet wird.

In jedem Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand eingesetzt, der aus der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher, ihrer/seiner Stellvertretung und weiteren drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern besteht. Hauptaufgaben der Wahlvorstände sind die Abwicklung der Wahlhandlung und die Feststellung der Wahlergebnisse in den Wahlbezirken. Für die Feststellung der Briefwahlergebnisse werden besondere Briefwahlvorstände (rd. 830) eingesetzt.

Die Gesamtzahl der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bei der Bundestagswahl 2013 wird sich in Niedersachsen auf etwa 83.000 belaufen.

Wesentliche organisatorische Einzelaufgaben (Aufstellung der Wählerverzeichnisse, Ausgabe der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen usw.) werden von den Wahlämtern der Gemeinden wahrgenommen.


Die vollständige Presseinformation (mit Diagrammen zu den Stimmanteilen bei den Bundestagswahlen 2009 und 2005, der Sitzverteilung 2009 und 2005 sowie zur Wahlbeteiligung) steht zum Herunterladen zur Verfügung.


 

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.09.2013

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