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Briefwahl jetzt beantragen - Weniger Zeit für die Briefwahl aufgrund verkürzter Fristen

HANNOVER - Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann mit der Briefwahl bereits vor dem eigentlichen Wahltag seine Stimme abgeben – bequem von zu Hause oder unterwegs.

Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Der Wahlschein kann bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden. Das geht persönlich, schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail. Zahlreiche Gemeinden bieten auch einen Online-Antrag an, in der Regel auch über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es einen Vordruck, der - vollständig ausgefüllt – ebenfalls für die Beantragung genutzt werden kann.

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird den Antragstellerinnen und Antragstellern zeitnah von der Gemeinde zugesandt.

Die Wahlbriefe mit dem Wahlschein und dem gekennzeichneten Stimmzettel müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.

Wie der Niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz mitteilt, sollte der Antrag auf Briefwahl so schnell wie möglich gestellt werden, damit die dafür erforderlichen Unterlagen frühzeitig übersandt werden können.

„Der gewohnte Zeitraum für die Briefwahl von sechs Wochen wurde durch die vorgezogene Bundestagswahl deutlich verkürzt. Für den Versand und Rückversand der Unterlagen steht jetzt also deutlich weniger Zeit zur Verfügung. Das sollten sich alle klarmachen, die ihre Stimmen per Briefwahl abgeben wollen.“, betont Steinmetz.

Für alle, die sich keine Gedanken über die Postlaufzeiten ihrer Wahlbriefe machen wollen, hat der Landeswahlleiter einen Tipp: Wer den Wahlschein persönlich bei der Gemeinde beantragt, kann die Unterlagen gleich mitnehmen. Möglich ist hierbei in der Regel auch die Ausübung der Briefwahl an Ort und Stelle; der Wahlbrief muss dann nicht mehr per Post oder anderweitig an die Gemeinde zurückgesandt werden, sondern er kann dort gleich abgegeben werden und wird von der Gemeinde bis zum Wahltag sicher verwahrt.


Häufig gestellte Fragen zur Briefwahl

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.02.2025

Ansprechpartner/in:
Herr Nico Heidötting

Nds. Landeswahlleiter
Geschäftsstelle der Landeswahlleitung Niedersachsen
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 120 6308

www.landeswahlleiter.niedersachsen.de

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