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Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025

Neues Wahlrecht für die Bundestagswahl


HANNOVER Am 23. Februar 2025 findet nach der verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers am 16. Dezember 2024 und der daraufhin erfolgten Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten am 27. Dezember 2024 die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Erstmals kommt bei dieser Wahl auch das 2023 von der Regierungskoalition verabschiedete und vom Bundesverfassungsgericht bestätigte neue Wahlrecht zur Anwendung.


Der Deutsche Bundestag besteht nach der Reform des Wahlrechts nur noch aus 630 Abgeordneten (aktuell 733). Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreismandate gewinnt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, sieht das neue Wahlrecht für die Bundestagswahl zukünftig ebenso wenig vor wie Ausgleichsmandate für die übrigen Parteien, mit denen die zusätzlichen Überhangmandate bislang kompensiert wurden, um das Zweitstimmenergebnis im Verhältnis richtig abzubilden.


Bei der Bundestagswahl erfolgt die Sitzverteilung im Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl. Dabei werden zwei Elemente kombiniert: Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Bis zur Bundestagswahl 2021 gewann die Person, die die meisten Stimmen im Wahlkreis erhalten hatte (Mehrheitswahl), direkt einen Sitz im Deutschen Bundestag. Ab der Bundestagswahl 2025 müssen diese Sitze noch zusätzlich durch Zweitstimmen gedeckt sein. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl). Durch die Einführung des Prinzips der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme deutlich an Bedeutung gewonnen.

 

Die vollständige Pressemeldung finden Sie hier:

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.02.2025

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