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Landeswahlausschuss weist Beschwerden zurück

Der Niedersächsische Landeswahlausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung mit drei Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse der Wahlkreise 29 Cuxhaven – Stade II, 42 Stadt Hannover II und 43 Hannover-Land I befasst.


Die Kreiswahlausschüsse hatten in ihren Sitzungen am 24. Januar 2025 über die Zurückweisung oder Zulassung von Kreiswahlvorschlägen entschieden. Gegen die Zurückweisung ihrer Kreiswahlvorschläge konnten die Parteien sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber bis zum 27. Januar 2025, 24:00 Uhr, Beschwerde einlegen.

Sämtliche eingegangenen Beschwerden wurden vom Landeswahlausschuss nach gründlicher Behandlung einstimmig zurückgewiesen. Grund für die Zurückweisungen war jeweils die Tatsache, dass die Kreiswahlvorschläge die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten, weil nicht ausreichend Unterstützungsunterschriften vorlagen. Für die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags werden – neben anderen Anforderungen – die Unterstützungsunterschriften von mindestens 200 im Wahlkreis wahlberechtigten Personen benötigt.

Im Einzelnen handelte es sich um folgende Kreiswahlvorschläge: - Kreiswahlvorschlag der Basisdemokratischen Partei Deutschland (dieBasis) für den Wahlkreis 29 Cuxhaven – Stade II, - Kreiswahlvorschlag einer Einzelbewerberin für den Wahlkreis 42 Stadt Hannover II - Sowie Kreiswahlvorschlag der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) für den Wahlkreis 43 Hannover-Land I.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.01.2025
zuletzt aktualisiert am:
31.01.2025

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