Artikel-Informationen
erstellt am:
30.01.2025
zuletzt aktualisiert am:
31.01.2025
Sämtliche eingegangenen Beschwerden wurden vom Landeswahlausschuss nach gründlicher Behandlung einstimmig zurückgewiesen. Grund für die Zurückweisungen war jeweils die Tatsache, dass die Kreiswahlvorschläge die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten, weil nicht ausreichend Unterstützungsunterschriften vorlagen. Für die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags werden – neben anderen Anforderungen – die Unterstützungsunterschriften von mindestens 200 im Wahlkreis wahlberechtigten Personen benötigt.
Im Einzelnen handelte es sich um folgende Kreiswahlvorschläge: - Kreiswahlvorschlag der Basisdemokratischen Partei Deutschland (dieBasis) für den Wahlkreis 29 Cuxhaven – Stade II, - Kreiswahlvorschlag einer Einzelbewerberin für den Wahlkreis 42 Stadt Hannover II - Sowie Kreiswahlvorschlag der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) für den Wahlkreis 43 Hannover-Land I.
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30.01.2025
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31.01.2025