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Landeswahlleiter dankt Wahlhelferinnen und Wahlhelfern

Ehrenamt für einen reibungslosen Wahltag


HANNOVER. Am kommenden Sonntag werden in Niedersachsen rund 80.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sein. Sie stellen sicher, dass die rund sechs Millionen Wahlberechtigten im Land ihr Wahlrecht in einem der etwa 8.100 Wahlräume ausüben können. Als Mitglieder eines unabhängigen Wahlvorstands sorgen sie für den reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung im Wahllokal und bei der anschließenden Auszählung. Die Briefwahlstimmen werden durch rund 2.000 Briefwahlvorstände ausgezählt.


In einem Schreiben dankt der Niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz den am Sonntag eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für ihr ehrenamtliches Engagement.

„Mit großem persönlichen Einsatz setzen sich die Mitglieder der Wahlvorstände vor Ort dafür ein, dass die Wahl am kommenden Sonntag ordnungsgemäß abläuft. Sie bieten die Gewähr für freie und geheime Wahlen, für Transparenz und Nachvollziehbarkeit.“, erklärte der Landeswahlleiter.

Steinmetz ist froh über das Engagement der vielen niedersächsischen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer: „Ich freue mich sehr über die vielen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die dieses für unsere Demokratie so wichtige Ehrenamt am kommenden Sonntag freiwillig übernehmen. Sie sind unverzichtbar, wenn es darum geht, Wahlen reibungslos und korrekt durchzuführen.“, erklärte der Landeswahlleiter.

„Mein Dank gilt all denen, die sich immer wieder dazu bereit erklären, ihre Freizeit am Wahlsonntag zur Verfügung zu stellen. Und genauso danke ich auch den vielen neuen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für ihre Bereitschaft, bei der Bundestagswahl mitzuhelfen. Dass so viele sich am kommenden Sonntag zum ersten Mal aktiv in einem der vielen Wahl- oder Briefwahlvorständen engagieren, ist ein gutes Zeichen für unsere Demokratie, denn: „Die Demokratie funktioniert nur, wenn sich Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich bei der Durchführung der Wahl engagieren.“, betonte Steinmetz.

Für die Bundestagswahl müssen Wahlhelfende am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit haben und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung oder ihren sonstigen Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland innehaben.

Jeder Wahlvorstand besteht aus bis zu neun Mitgliedern, die jeweils verschiedene Funktionen wahrnehmen (Vorsitz, Stellvertretung, Schriftführung oder Beisitzerin und Beisitzer). Damit sind die Wahlvorstände in der Regel groß genug, um die Mitglieder in eine Vormittagsschicht und in eine Nachmittagsschicht einzuteilen. Lediglich ab 18 Uhr zur Auszählung der Stimmen sind alle Mitglieder des Wahlvorstandes gleichzeitig im Einsatz.

Vorkenntnisse für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand sind nicht erforderlich. Die Kommunen informieren die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor der Wahl über alle relevanten Aufgaben und Besonderheiten, auf die die Wahlvorstände am Wahltag achten müssen. In der Regel gehören den Wahlvorständen immer auch erfahrene Mitglieder an, die die neuen Beisitzerinnen und Beisitzer unterstützen. Der Einsatz im Wahlvorstand ist ehrenamtlich, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz jedoch eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit am Wahltag zur politischen Neutralität verpflichtet. Darüber hinaus unterliegen sie einer Verschwiegenheitspflicht. Sämtliche Informationen, die Sie im Rahmen ihrer Aufgabe über dritte Personen zur Kenntnis nehmen, dürfen nicht weitergegeben werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.02.2025
zuletzt aktualisiert am:
21.02.2025

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