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Landeswahlleiter Markus Steinmetz: Wahlbriefe jetzt dringend absenden!

Hannover. Landeswahlleiter Markus Steinmetz empfiehlt den niedersächsischen Wahlberechtigten, die per Brief wählen möchten und die Briefwahlunterlagen bereits bekommen haben, ihren Wahlbrief möglichst umgehend entweder in den Briefkasten zu werfen oder direkt bei der aufgedruckten Anschrift abzugeben.


Wer den hellroten Wahlbrief mit der Post verschickt, sollte ihn möglichst frühzeitig aufgeben, allerspätestens so, dass ihn die Post am Donnerstag, 20. Februar 2025 bei der letzten Leerung mitnehmen kann. „Es schadet natürlich auch nichts, noch einen weiteren Tag als Sicherheitspuffer für den Postversand einzuplanen und den Wahlbrief spätestens am Mittwoch vor der letzten Leerung einzuwerfen“, so Landeswahlleiter Steinmetz.


Wer die letzte Leerung des Briefkastens am Donnerstag versäumt, sollte seinen Wahlbrief am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgeben. „Dann kann man sicher sein, dass die Stimmen bei der Auszählung berücksichtigt werden.“, so Steinmetz. Die Übergabe der Wahlbriefe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18.00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Briefwahlunterlagen nicht angekommen?

Wahlberechtigte, die ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig vor der Wahl erhalten haben, können ohne den mit den Briefwahlunterlagen übersandten Wahlschein auch nicht im Wahllokal wählen. Landeswahlleiter Markus Steinmetz erklärt das so: „Um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern, sieht das Wahlrecht hier einen besonderen Sicherungsmechanismus vor. Jeder, der Briefwahl beantragt hat, wird automatisch im Wählerverzeichnis gekennzeichnet und kann im Wahllokal nur noch wählen, wenn er seinen Wahlschein vorlegt.“ Betroffene sollten sich daher bei ihrer Gemeinde melden, damit neue Unterlagen ausgestellt werden können. Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, wenn die bereits beantragten Unterlagen nicht angekommen sind, läuft am Samstag, den 22. Februar 2025 um 12 Uhr ab.

Briefwahlunterlagen noch erstmalig beantragen

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeinde des Wohnorts beantragt werden. Wer dies noch in den letzten Tagen vor der Wahl tut, sollte den Antrag persönlich stellen und die Wahlunterlagen mitnehmen oder – besser noch – gleich direkt vor Ort wählen. Für den Postversand würde die Zeit sonst zu knapp werden. Wer zum Wahlwochenende plötzlich erkrankt und dies nachweist, kann Briefwahlunterlagen sogar noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.02.2025

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