Unter den nachfolgenden Links finden Sie aktuelle Informationen zu Desinformation bei der Bundestagswahl 2025.
Landeswahlleiter warnt vor Wahlbetrugsvorwürfen und Desinformationskampagnen
HANNOVER. Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kursieren in sozialen Medien und in Chatgruppen viele falsche Informationen (sogenannte Fake News) zu angeblichen Wahlmanipulationen. In den allermeisten Fällen handelt es sich um substanzlose Verdächtigungen, die zum Teil mit Fake-Videos oder Fake-Fotos belegt werden sollen. Die durch solche Beiträge verbreitete Erzählung vom drohenden Wahlbetrug stellt bewusst die Integrität des Wahlvorgangs in Frage.
Ziel solcher Desinformationen sei es, Wählerinnen und Wähler bewusst falsch zu informieren, um sie zu verunsichern, Zweifel am Wahlprozess und damit an den Wahlergebnissen zu säen, erklärt der Landeswahlleiter. „Für solche Falschbehauptungen gibt es keinen Grund. Die Wahlen in Deutschland gehören zu den sichersten der Welt.“, sagt Steinmetz „Desinformation gefährdet das Vertrauen in die Wahlen. Das dürfen wir nicht zulassen, weil es dabei im Kern um nicht weniger als unsere Demokratie geht.“
Oft würden die falschen Informationen weiterverbreitet, weil die teilenden Personen nicht erkennen, dass es sich um Desinformationen handelt. Deshalb werden nachfolgende, der Landeswahlleitung bekanntgewordene Fake News in Social-Media-Kanälen aufgegriffen und richtiggestellt.
Behauptung:
„Stimmzettel, bei denen die rechte obere Ecke gelocht ist oder fehlt, werden aussortiert oder sind ungültig.“
Richtig ist:
Alle Stimmzettel zur Bundestagswahl sind in der oberen rechten Ecke gelocht oder abgeschnitten. Dies stellt keinen Fehler dar, sondern ist eine Tasthilfe für blinde und sehbehinderte Menschen. Mithilfe einer eigens dafür angefertigten Stimmzettelschablone können Betroffene somit selbständig und geheim wählen.
Behauptung:
„Wenn rechte Parteien zu viele Stimmen erhalten, annulliert der Bundespräsident die Wahl.“
Richtig ist:
Über die Gültigkeit der Wahl wird ausschließlich im Wahlprüfungsverfahren entschieden. Lediglich durch den Deutschen Bundestag oder auch durch das Bundesverfassungsgericht kann eine Bundestagswahl aufgrund schwerwiegender Wahlfehler für ungültig oder auch teilweise für ungültig erklärt werden.
Behauptung:
„Wenn die Wahlurne im Wahllokal nicht versiegelt ist, sind die eingeworfenen Stimmzettel ungültig.“
Richtig ist:
Eine Versiegelung der Wahlurnen ist wahlrechtlich nicht zwingend erforderlich. Die Wahlurne muss allerdings verschlossen sein und darf bis zum Beginn der Stimmenauszählung nicht geöffnet werden. Die Wahlvorstände sind verpflichtet, die Wahlurnen während des gesamten Wahlvorgangs zu beaufsichtigen.
Behauptung:
„Als Wahlhelfer kann man das Wahlergebnis ganz einfach manipulieren.“
Richtig ist:
Der Ablauf der Stimmabgabe bis zur Ergebnisermittlung ist in Deutschland streng formal und bis ins Detail geregelt, um ein intransparentes, willkürliches oder manipulatives Vorgehen zu verhindern. Insbesondere ist die Wahl durch die jederzeitige öffentliche Kontrolle vor Manipulationen geschützt. Einzelne Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind nie alleine mit der Wahlurne oder den Stimmzetteln und spätestens bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind alle Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahlraum anwesend.
Behauptung:
„Ob die richtigen Wahlergebnisse weitergemeldet werden, kann ja niemand kontrollieren.“
Richtig ist:
Es stimmt zwar, dass die Wahlbeobachtung mit Feststellung und Bekanntgabe des Ergebnisses im Wahllokal endet. Die Stimmzettel werden von den Wahlvorständen nach der Auszählung geordnet, verpackt und versiegelt. Anschließend übergibt der Wahlvorstand die Stimmzettel an die Gemeinde. Allerdings kann jeder die von der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher verkündeten Ergebnisse notieren und später mit dem offiziellen Ergebnis abgleichen. Sollte dabei ein Verdacht auf Fälschung entstehen, kann dies im Wahlprüfungsverfahren überprüft werden.
Über weitere gängige Falschinformationen zur Wahl informiert die Bundeswahlleiterin auf ihrer Homepage und stellt den Fake News jeweils die Faktenlage gegenüber.
Wirksamstes Mittel gegen Beeinflussungsversuche ist eine politisch gut informierte Öffentlichkeit. Es ist entscheidend, dass sich Bürgerinnen und Bürger der Gefahren durch Desinformation bewusst sind und einen kritischen Blick entwickeln. Vor allem soziale Medien bergen das Risiko, einen einseitigen Blick auf Problemstellungen oder nicht unabhängig geprüfte Fakten zu liefern. Deshalb ist es unerlässlich, im Zweifelsfall mehrere seriöse Informationsquellen zu nutzen und sich ausgewogen zu informieren.
Der Landeswahlleiter appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Hinterfragen Sie Meldungen, in denen es um angebliche Wahlmanipulation geht, bitte besonders kritisch. Prüfen Sie solche Informationen vor allem dann sorgsam, wenn Sie diese teilen wollen. Fake News wirken häufig deshalb vertrauenswürdig, weil sie von Freunden und Verwandten geteilt wurden. Nur gemeinsam können wir die Integrität der Wahl, das Kernstück der Demokratie, schützen.“
FAQ Schutz der Bundestagswahl 2025.pdf
(PDF, 0,28 MB)
Kurzfassung -Zusammen gegen Manipulation; Schutz der Bundestagswahl.pdf
(PDF, 0,14 MB)
Handreichung leichte Sprache - Zusammen gegen Falsch-Informationen.pdf
(PDF, 0,15 MB)