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erstellt am:
21.02.2025
Wahlaufruf
„Setzen Sie ein starkes Zeichen für die Demokratie und gehen Sie am Sonntag zur Wahl!“, appellierte Landeswahlleiter Markus Steinmetz an alle Wahlberechtigten in Niedersachsen. „Wer nicht wählt, überlässt anderen die Entscheidung, wie es mit unserem Land in den kommenden vier Jahren weitergeht“, erläuterte Steinmetz und fügte hinzu: „Jede Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger.“
Und noch etwas ist Steinmetz wichtig: „Rund 80.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sorgen am Sonntag, dafür, dass alle Wahlberechtigten in Niedersachsen am Sonntag ihre Stimme wohnortnah abgeben können.“ Wählerinnen und Wähler sollten bedenken, dass die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihre Freizeit am Wahlsonntag ehrenamtlich zur Verfügung stellen, um die Durchführung der Wahl sicherzustellen. „Deshalb haben sie es verdient, dass wir Ihnen in den Wahllokalen respektvoll begegnen“, findet Steinmetz. „Ich bin mir sicher, die eine oder der andere würde sich auch über ein Wort des Dankes freuen."
Wo kann ich meine Stimme abgeben?
Die genaue Adresse des zugewiesenen Wahlraums lässt sich der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Da es seit der letzten Wahl zu Veränderungen gekommen sein kann, sollten die Wählerinnen und Wähler vor dem Gang zum Wahlraum nochmals einen Blick auf die Wahlbenachrichtigung werfen. Viele Gemeinden bieten zusätzlich in ihren Internet-Angeboten Wahllokal-Finder an. Sie geben auch telefonisch Auskunft. Die Wahlräume sind am Sonntag von 8:00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Im Anschluss findet dort die Auszählung der Stimmen statt. Diese ist öffentlich.
Was muss ich ins Wahllokal mitnehmen, um zu wählen?
Wer wählen geht, soll seine Wahlbenachrichtigung und für mögliche Nachfragen seinen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, kann bei Vorlage von Personalausweis oder Pass dennoch in seinem Wahllokal wählen. Voraussetzung für die Stimmabgabe ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jede und jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.
An der Stimmabgabe im Wahlraum kann auch teilnehmen, wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, die rechtzeitige Absendung des Wahlbriefs aber verpasst hat. Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, muss allerdings unbedingt den mit den Briefwahlunterlagen übersandten Wahlschein und einen Ausweis in das Wahllokal mitnehmen. Auf dem Wahlschein ist der Name der oder des Wahlberechtigten abgedruckt.
Was kann ich tun, wenn meine Briefwahlunterlagen noch nicht angekommen sind?
Wahlberechtigte, die ihre beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten haben, können ohne den mit den Briefwahlunterlagen übersandten Wahlschein auch nicht im Wahllokal wählen. Landeswahlleiter Markus Steinmetz erklärt das so: „Um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern, sieht das Wahlrecht hier einen besonderen Sicherungsmechanismus vor. Jeder, der Briefwahl beantragt hat, wird automatisch im Wählerverzeichnis gekennzeichnet und kann im Wahllokal nur noch wählen, wenn er seinen Wahlschein vorlegt. „Betroffene sollten sich daher bei ihrer Gemeinde melden, damit neue Unterlagen ausgestellt werden können. Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, wenn die bereits beantragten Unterlagen nicht angekommen sind, läuft am Samstag, den 22. Februar 2025 um 12 Uhr ab.“
Der Landeswahlleiter rät dringend, Wahlbriefe jetzt nicht mehr mit der Post zu versenden, da eine rechtzeitige Beförderung nicht gewährleistet werden kann. „Entweder gehen Sie stattdessen mit Ihrem Wahlschein am Sonntag in Ihr Wahllokal und wählen dort oder werfen Sie Ihren Wahlbrief bis zum Wahlsonntag um 18:00 Uhr in den Briefkasten der auf dem Umschlag angegebenen Stelle“, empfiehlt er.