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Bundestagswahl 2025 - vorläufiges amtliches Endergebnis für Niedersachsen

 

Bundestagswahl 2025 - Wahlergebnisse in Niedersachsen

Übersicht der Wahlergebnisse in den 30 niedersächsischen Bundestagswahlkreisen


Vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Bundestagswahl am 23. Februar 2025


An diesem Sonntag, 23. Februar 2025, wird ein neuer Bundestag gewählt. Rund sechs Millionen niedersächsische Wahlberechtigte können von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Landeswahlleiter ruft zur Wahl auf

„Setzen Sie ein starkes Zeichen für die Demokratie und gehen Sie am Sonntag zur Wahl!“, appellierte Landeswahlleiter Markus Steinmetz an alle Wahlberechtigten in Niedersachsen. “Wer nicht wählt, überlässt anderen die Entscheidung, wie es mit unserem Land in den kommenden vier Jahren weitergeht.“, erläuterte Steinmetz und fügte hinzu: „Jede Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger.“

Wo kann ich meine Stimme abgeben?
Die genaue Adresse des zugewiesenen Wahlraums befindet sich in der Wahlbenachrichtigung. Da es seit der letzten Wahl zu Veränderungen gekommen sein kann, sollten Sie vor dem Gang zum Wahlraum nochmals einen Blick auf die Wahlbenachrichtigung werfen. Viele Gemeinden bieten zusätzlich in ihren Internet-Angeboten Wahllokal-Finder an. Sie geben auch telefonisch Auskunft.

Die Wahlräume sind am Sonntag von 8:00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Im Anschluss findet dort die Auszählung der Stimmen statt. Diese ist öffentlich.

Was muss ich ins Wahllokal mitnehmen, um zu wählen?
Wer wählen geht, soll seine Wahlbenachrichtigung und für mögliche Nachfragen seinen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, kann bei Vorlage von Personalausweis oder Pass dennoch in seinem Wahllokal wählen. Voraussetzung für die Stimmabgabe dafür ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jede und jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.

An der Stimmabgabe im Wahlraum kann auch teilnehmen, wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, die rechtzeitige Absendung des Wahlbriefs aber verpasst hat. Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, muss allerdings unbedingt den mit den Briefwahlunterlagen übersandten Wahlschein und einen Ausweis in das Wahllokal mitnehmen. Auf dem Wahlschein ist der Name der oder des Wahlberechtigten abgedruckt.

Wahlbriefe können am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr in den Briefkasten der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingeworfen werden.

Vorläufigen Ergebnisse

Am Wahlabend werden ab etwa 21:30 Uhr die ersten vorläufigen Ergebnisse der 30 niedersächsischen Wahlkreise beim Landeswahlleiter erwartet. Sie sind unter

https://wahlen.statistik.niedersachsen.de/

online abrufbar. Mit der Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses wird gegen Mitternacht gerechnet. Die vorläufig Gewählten – einschließlich der direkt in den Wahlkreisen Gewählten – können voraussichtlich erst am Montag, den 24. Februar, voraussichtlich in den frühen Morgenstunden nach der Sitzberechnung durch die Bundeswahlleiterin ausgewiesen werden.

Das endgültige Ergebnis für das Land Niedersachsen stellt der Landeswahlausschuss am 11. März 2025 fest.


Verkürzte Fristen auch bei der Briefwahl

Die Stimmzettel können erst dann gedruckt und an die Gemeinden und Samtgemeinden ausgeliefert werden, wenn endgültig feststeht, welche Bewerberinnen und Bewerber der Parteien zugelassen sind. Damit wird die Zeit für die Briefwahl deutlich kürzer sein als bei anderen Wahlen. Voraussichtlich kann die Briefwahl nur in den zwei Wochen vor der Wahl stattfinden. Bei der Briefwahl sind die Wählerinnen und Wähler selbst dafür verantwortlich, dass sie die Wahlunterlagen erhalten und der Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingeht. Sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen sind die Laufzeiten der Post zu berücksichtigen. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten Stelle vorliegen. Daher sollte der Wahlbrief sicherheitshalber mehrere Tage vorher zur Post gebracht oder direkt bei der aufgedruckten Anschrift eingeworfen werden. Wer die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde abholt, kann dort gleich an Ort und Stelle wählen und den Wahlbrief verschlossen bei der Gemeinde abgeben.

Häufig gestellte Fragen zur Briefwahl

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